Intern
Lehrstuhl Prof. Dr. Anja Amend-Traut

Schwerpunktbereich 2: Privatrechtsdogmatik und Zivilrechtspflege

SPB 2: Privatrechtsdogmatik und Zivilrechtspflege - Allgemeines/Inhalt

DozentInnen

  • Prof. Dr. Anja Amend-Traut
  • Prof. Dr. Wolfram Buchwitz
  • Prof. Dr. Peter Limmer
  • Prof. Dr. Inge Scherer (Sprecherin)

Lehrveranstaltungen

  • Römisches Privatrecht (2 SWS)
  • Rechtsgeschichte vertieft (Privatrechtsgeschichte bzw. Geschichte der Rechtspflege) (2 SWS)
  • Dauerschuldverhältnisse und Schutz der Schwächeren (2 SWS)
  • Haftungsrecht (1 SWS)
  • Familienrecht vertieft (1 SWS)
  • Erbrecht vertieft (1 SWS)
  • Privatversicherungsrecht (1 SWS)
  • Insolvenzrecht (1 SWS)
  • FamFG mit Erbschein (1 SWS)
  • Internationales Fam-/Erbrecht (2 SWS)
  • Seminar (2 SWS)

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Studienplan.

Beschreibung der Lehrveranstaltungen

Römisches Privatrecht

Das römische Privatrecht ist eine der wichtigsten Grundlagen der europäischen Rechtskultur. Die entsprechenden Zusammenhänge zwischen dem antiken und dem modernen Recht werden schon in der Grundlagenvorlesung "Europäische Zivilrechtstradition" vermittelt, vor allem im Bereich des Schuld- und Sachenrechts. Darauf baut die Vorlesung "Römisches Privatrecht" auf und behandelt vor allem die Bereiche des Familien- und Erbrechts. Studierende erhalten einen vertieften Einblick in die Inhalte des antiken römischen Rechts und werden in die Lage versetzt, das Privatrecht aus einer breiteren, historisch-rechtsvergleichenden Perspektive besser zu verstehen.

Optionale Veranstaltung: Digestenexegese

In der Veranstaltung "Digestenexegese" werden Quellen aus dem antiken römischen Recht gelesen, übersetzt und gemeinsam inhaltlich diskutiert. Auf diese Weise erhalten die Studierenden einen unmittelbaren und forschungsnahen Einblick in die Methodik der rechtshistorischen Quellenanalyse. Thematisch wird jedes Semester ein anderer Bereich des römischen Rechts behandelt. Die Digestenexegese ist in der Regel in das Studienarbeitsseminar integriert, das Prof. Buchwitz jeweils anbietet (siehe Aushang). Sie kann aber auch ohne Seminarteilnahme als Kolloquium oder als propädeutisches Seminar besucht werden.

Privatrechtsgeschichte

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die historisch-rechtsvergleichende Entwicklung des Privatrechts der europäischen Länder, ausgehend von dessen römisch-kanonischen Wurzeln. Dieses an den mittelalterlichen Universitäten gelehrte, universelle Recht hat die nationalen Rechtsordnungen Europas maßgeblich beeinflusst. Die moderne Zivilrechtswissenschaft wie unser Rechtsdenken überhaupt können vollständig nur durchdrungen und verstanden werden, wenn dieses als Ius commune oder gemeines Recht bezeichnete Fundament in das Bewusstsein aufgenommen wurde.
Die moderne Internationalisierung der Juristenausbildung erscheint vor dem historischen Hintergrund nachgerade als deren Fortsetzung. Dieses Kontinuum zeichnet die Veranstaltung nach, indem zunächst, ausgehend von der Wiederbelebung des Römischen Rechts in Europa im 12. Jahrhundert, über dessen Zusammentreffen mit dem deutschen Rechtsstil des Usus modernus an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert beleuchtet wird. Weitere Stationen sind das Einwirken des Naturrechtsgedankens auf das Privatrecht bis zum Vernunftrecht der Aufklärung, die in die große Welle der Kodifikationen des 18. Jahrhunderts münden, die Historische Schule der Rechtswissenschaft und die Kodifikationen des Privatrechts, die das 19. Jahrhundert für Deutschland zuwege brachte. Schließlich trägt auch die Privatrechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts mit den Licht- und Schattenseiten des Gesetzespositivismus und der Interessenjurisprudenz vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse dieser Zeit zum Verständnis des heute geltenden Rechts maßgeblich bei.

Geschichte der Rechtspflege

Die Veranstaltung zeichnet die Entwicklung nach, mit welchen Mitteln seit dem Mittelalter von Parteien um Recht und Gerechtigkeit nachgesucht wurde. Dabei wird deutlich, dass unser modernes Selbstverständnis, Frieden werde vor allem durch rechtsprechende Gerichte geschaffen, keineswegs selbstverständlich ist. Dies setzt nämlich voraus, dass überhaupt eine Gerichtsbarkeit zur Verfügung steht, auf die jeder Einzelne zurückgreifen kann bzw. muss.

Ausgehend vom Fehdewesen, bei dem persönliche Interessen noch auf eigene Faust, d.h. in Form der Selbsthilfe, durchgesetzt wurden, und das jedenfalls bis in das 16. Jahrhundert hinein die Rechtspflege maßgeblich beeinflusste, lotet die Veranstaltung v.a. die Ausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols, einer Gerichtsverfassung und eines Verfahrensrechts als elementare Bausteine zur Errichtung einer funktionierenden Gerichtsbarkeit aus.

Haftungsrecht

Aufbauend auf dem schadensrechtlichen und dem deliktsrechtlichen Teil des zivilrechtlichen Grundkurses werden in dieser Vorlesung einige Themen vertieft, für die in der Pflichtfachvorlesung kein oder nur wenig Platz ist. Dazu gehören zahlreiche Fragen des allgemeinen Schadensrechts wie nach dem Umfang des Schadens, der Berücksichtigung von Vorteilen oder eines Mitverschuldens, eine Übersicht über gesetzliche Haftungsverschärfungen- und erleichterungen oder die Möglichkeiten der Modifikation der Haftung durch vertragliche Vereinbarungen. Zugleich ist hier der Raum, einen Zugang nach Sachthemen wie etwa einen Verkehrsunfall zu wählen, um auf diese Weise das Zusammenspiel der Normen über das BGB hinaus kennenzulernen.

Dauerschuldverhältnisse und Schutz des Schwächeren

Die Vorlesung untersucht die unterschiedlichen Mechanismen, mit denen in Dauerschuldverhältnissen der jeweils schwächere Vertragspartner geschützt wird. Am Beispiel von gesetzlichen Vertragstypen wie Miete und Darlehen, aber auch anhand im BGB nicht vertypter Vertragsformen wie Vereinbarungen über Strom- und Gasversorgung oder einen Internetzugang sollen unterschiedliche Regelungstechniken mit einander verglichen werden, mithilfe derer die Gesetzgeber der Imparität der Vertragspartner entgegengewirkten. Das Spektrum reicht von der Generalklausel der Sittenwidrigkeit über zwingende Detailregelungen und die AGB-Kontrolle bis hin zu Formvorschriften und Informationspflichten.

Familienrecht vertieft

Das Familienrecht berührt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet das persönliche Leben eines jeden Menschen. Deshalb wird es in besonderem Maße vom gesellschaftlichen Wandel tangiert. Nicht zuletzt deshalb muss das Spannungsverhältnis zwischen privaten und öffentlichen Interessen beständig neu ausgelotet werden, weshalb gesetzliche Änderungen bzw. Reformgesetze und die aktuelle Rechtsprechung besonders im Auge behalten werden müssen. Die Veranstaltung informiert hierüber im Rahmen der jeweiligen Themen und mithilfe einer gesonderten Übersicht.

Die Vorlesung „Familienrecht vertieft“ baut als Modul des Schwerpunktbereichs 2 „Privatrechtsdogmatik und Zivilrechtspflege“ auf der grundständigen Veranstaltung „Grundzüge des Familienrechts“ auf. Zum einen werden deren Inhalte vertieft, wenn insbesondere die elterliche Sorge und damit zusammenhängende Aspekte erörtert werden. Zum anderen werden neue Themen behandelt, die im Rahmen der Grundzüge nicht angesprochen wurden. Dazu zählen u.a. der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt, Abstammung und Elternschaft und damit zusammenhängende Konflikte im Mehrpersonenverhältnis (Umgangsrecht leiblicher Väter, Klärung der Abstammung), Adoption, Betreuung und Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung.

Zur Vorbereitung auf die Veranstaltung wird empfohlen, die Kenntnisse aus der Vorlesung „Grundzüge des Familienrechts“ aufzufrischen.

Erbrecht vertieft

Die Vorlesung setzt den Besuch der Vorlesung „Grundzüge des Erbrechts“ voraus und vertieft dieses. Behandelt werden spezifische erbrechtliche Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der Testaments- und Nachfolgegestaltung, auch im Unternehmensbereich. Ausgehend vom Anfall der Erbschaft werden Fragen der Ausschlagung und der taktischen Ausschlagung, der Testierfreiheit, des Pflichtteilsrechts, der erbrechtlichen Gestaltungsmittel und der erbrechtlichen Bindung behandelt; dabei werden auch besondere Testamentsgestaltungen, wie Geschiedenentestament oder Behinderten- und Bedürftigentestament untersucht. Erörtert werden ferner Fragen der Miterbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung sowie der Unternehmensnachfolge mit Bezug zum Gesellschaftsrecht.

Privatversicherungsrecht

Die Vorlesung wird zunächst das Prinzip Versicherung und den Gegenstand des Versicherungsvertrags sowie die beteiligten Akteure vorstellen. Sodann werden die zentralen Aspekte wie Vertragsschluss, gegenseitige Leistungspflichten, AGB-Kontrolle und Beendigung des Vertrags behandelt, jeweils mit Bezügen zum allgemeinen Zivilrecht. Im Anschluss werden spezielle Fragen einzelner Versicherungszweige (insbesondere Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung) diskutiert.

Alle Hörerinnen und Hörer sind gebeten, einen Text des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) mitzubringen (enthalten in der Sammlung Schönfelder und in der Textsammlung „Zivilrecht“ aus dem Nomos Verlag). Literaturempfehlung: Christian Armbrüster, Privatversicherungsrecht (Verlag Mohr Siebeck).

Insolvenzrecht

"Die Quelle jeder Insolvenz ist der Kredit", so lautet ein geflügeltes Wort: In der Tat ist es so, dass das Bestehen von erheblichen Schulden – mittlerweile auch zunehmend bei Privatpersonen – dazu führt, dass diese Personen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können und daher zahlungsunfähig sind, somit der klassische Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt. Die Zahl der Insolvenzen erreichte mit 169.840 im Jahr 2010 ihren vorläufigen Höhepunkt und ging danach etwas zurück. Dabei liegt aktuell die Unternehmensinsolvenzquote in Bremen und NRW am höchsten, die Bayern und Baden-Württemberg am niedrigsten.

Der Zweck des Insolvenzverfahrens betrifft mittlerweile nicht mehr nur die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger, sondern nunmehr stehen auch die (mögliche) Restrukturierung des Unternehmens und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen im Focus. Schließlich ist auch das Ziel des Insolvenzverfahrens, natürlichen Personen eine Möglichkeit zu geben, sich von ihren Schulden zu befreien.

Das Insolvenzrecht bietet durch sein Zusammenwirken mit dem materiellen Zivilrecht sowie die Zivilprozessrecht nahezu einen Querschnitt des Privatrechts in zahlreichen insolvenzrechtlichen Fällen. Es ist daher besonders für die Studierenden Interessant, die einen engen Anschluss an den Pflichtfachkanon anstreben und die ideale Vorbereitung für eine berufliche Tätigkeit in klassischen privatrechtlichen Bereichen suchen. Als angestrebte Berufsziele kämen typischerweise der Beruf des Insolvenzverwalters (insbesondere, wenn eine gewisse betriebswirtschaftliche Vorbildung besteht oder erworbenwird) oder eines auf Insolvenzrechtliche Fälle spezialisierten Rechtsanwalts in Betracht.

Inhalt der Vorlesung Insolvenzrecht (1 SWS)

In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundzüge des Insolvenzrechts als Einzelvollstreckungsrecht dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf dem Regelinsolvenzverfahren liegt: Zunächst die verschiedenen Eröffnungsgründe nebst den zentralen Akteuren im Insolvenzverfahren, sodann die Verfügungen des Schuldner und die Leistungen an ihn sowie seine neuen und seine alten Schuldverhältnisse; einen breiten Raum wird die Insolvenzanfechtung einnehmen, Standardthemen werden die Aussonderung, die Absonderung und die Aufrechnung in der Insolvenz sowie die Prüfung der Insolvenzforderungen sein. Ein weiterer wichtiger Punkt wie die Restschuldbefreiung für natürliche Personen sein, die sich typischerweise an das Verbraucherinsolvenzverfahren anschließt.

FamFG mit Erbschein

Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über die Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Familiensachen auf der Grundlage des FamFG. Ausgehend von den Besonderheiten dieses Verfahrens, insbesondere im Verhältnis zum streitigen Verfahren auf der Grundlage der ZPO, werden zunächst grundsätzliche Fragen wie Zuständigkeit, Entscheidung und Rechtsmittel behandelt. Bei den Familiensachen werden Ehesachen, Scheidungs- und Folgesachen sowie sonstige Familiensachen erörtert. Ein Schwerpunkt der Vorlesung liegt im Bereich des Erbscheinverfahrens mit Testamentsvollstreckerzeugnis. Behandelt werden hier die spezifischen rechtlichen Wirkungen dieser Zeugnisse und Frage des Nachlassverfahrens. Auch das europäische Nachlasszeugnis aufgrund EU-Erbrechtsverordnung wird erörtert.

Internationales Fam-/Erbrecht

Die Vorlesung widmet sich familien- und erbrechtlichen Fällen mit Auslandsberührung. Behandelt werden sowohl Fragen des anwendbaren Rechts (Internationales Privatrecht) als auch die Frage nach der Internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen im Inland. Gegenstand der Vorlesung sind insbesondere das auf die Eheschließung, die allgemeinen Ehewirkungen, die Ehescheidung, den Güterstand, den Versorgungsausgleich, das Unterhaltsrecht, das Kindschaftsrecht, eingetragene Lebenspartnerschaften und die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbare Recht einschließlich des Internationalen Verfahrensrechts.

Wichtiger Hinweis zur Korrektur der studienabschließenden Klausur

Im Schwerpunkt Privatrechtsdogmatik und Zivilrechtspflege werden keine Eil-/Schnellkorrekturen hinsichtlich der studienabschließenden Klausuren durchgeführt. Das bedeutet, dass keine vorgezogene Korrektur einzelner Arbeiten erfolgt. Die Arbeiten werden von Erst- und Zweitkorrektor in Anlehnung an das Verfahren im Ersten Juristischen Examen jeweils „en bloc“ korrigiert, um in jedem Fall eine Anonymität der Korrektur sicherzustellen und bei der Bewertung das Gesamtbild der eingereichten Arbeiten berücksichtigen zu können.

Bitte beachten Sie, dass Studierenden, welche die studienabschließende Klausur nicht während des Studiums (laut Studienplan ab dem 7. Semester), sondern erst nach dem schriftlichen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens ablegen, nicht garantiert werden kann, dass sie im nächsten direkt anschließenden Termin mit dem Referendariat beginnen können.