Intern
    Lehrstuhl für Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

    Änderungen durch "Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche"

    23.03.2021

    Am 18.03.2021 ist die Neufassung von § 261 StGB in Kraft getreten. Künftig kommt es insbesondere nicht mehr darauf an, dass der Gegenstand aus einer bestimmten Katalogtat herrührt.

    Zum Hintergrund und zum Gesetzgebungsprozess siehe: https://kripoz.de/Kategorie/gesetzentwuerfe/geldwaesche-gesetzentwuerfe/

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