Intern
    Lehrstuhl für Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

    Blockseminar Rothenburg

    Blockseminar Rothenburg ob der Tauber

    Gemeinsames Blockseminar der Universitäten Mainz und Würzburg zum Thema Todesstrafe

    vom 31. Oktober bis 3. November 2013

    Von Wiss. Mitarbeiter JENS LORENZ

    [Erstveröffentlichung in: ALUMNIintern, SoSe 2014]

    ___Die Todesstrafe wurde zwar in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1949 durch Art. 102 des Grundgesetzes abgeschafft und ist auch in West- und Osteuropa mittlerweile nicht mehr relevant (wohl aber in anderen Teilen der Welt). Dennoch gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte, sich auch heute noch mit der Thematik zu beschäftigen. Ziel eines Blockseminars im Wintersemester 2013/2014 war es, sich dem (mehr oder minder) historischen Institut aus rechts-geschichtlicher, rechts­philosophischer und rechtsvergleichender Sicht zu nähern. Organisatoren waren Professor Dr. Jan Zopfs und PD Dr. Jörg Scheinfeld, beide Universität Mainz, sowie Professor Dr. Frank Peter Schuster, Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Strafrecht an der Würzburger Juristenfakultät. Teilgenommen haben etwa zwanzig Studierende und Doktoranden beider Universitäten. Das Seminar fand im mittelalterlichen Rothenburg ob der Tauber statt, das neben einem beschaulichen Stadtbild auch das Mittelalterliche Kriminalmuseum zu bieten hat.

    ___Für einige der Würzburger Teilnehmer war es die erste Begegnung, als man sich am Nachmittag des 31. Oktobers am Paradeplatz traf. Mit leichtem Gepäck ging es dann per Fahrgemeinschaften nach Rothenburg. Nach einem kleinen Kennenlernspiel besichtigte die frisch zusammengewürfelte Truppe das Kriminalmuseum. Während der hochinteressanten Führung durch den Museumsleiter, Dr. Markus Hirte, konnte man auch als versierter Strafrechtler durchaus Neues erfahren. Beispielsweise war es wohl vielen nicht bekannt, dass die Folter in der Frühen Neuzeit meist nur angewendet werden durfte, wenn bereits Indizien für die Täterschaft vorlagen, die in heutiger Zeit (freie Beweiswürdigung) durchaus für eine Verurteilung ausgereicht hätten. Der damalige Inquisitionsprozess sah dagegen neben dem doppelten Zeugenbeweis nur das Geständnis als ausreichende Verurteilungsgrundlage an, das eben notfalls durch Folter erzwungen werden musste. Ein Gefühl des Gruselns kam bei den vielfältigen Hinrichtungsarten auf, wobei nicht jedes Ausstellungsstück, wie man erfahren konnte, etwa die berühmte "Eiserne Jungfrau von Nürnberg", wirklich dafür Verwendung fand. Nach der anderthalbstündigen Führung ging es zum Essen in den "Alten Keller", wo der Abend auch seinen gemütlichen Ausklang fand.

    ___Der nächste Tag begann pünktlich um 9 Uhr mit dem ersten Referat. Den etwa zwanzigminütigen Vorträgen folgten jeweils mindestens ebenso lange, lebhafte Diskussionen. Sie führten die Teilnehmer von Freitag bis Sonntag über die Themengebiete "Strafzwecke", "Exekution der Todesstrafe", "Geltung der Todesstrafe im Ausland", "Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe", "Todesstrafe im Unrechtsstaat" sowie "Todesstrafe und Rechtsstaat", wo es auch um die juristische Aufarbeitung von vergangenem (Justiz-)Unrecht oder Fragen der Auslieferung in Staaten, die die Todesstrafe kennen, ging (zu den einzelnen Referaten hier der <link file:92205 download file>Tagungsplan). Bis zum letzten gemeinsamen Mittagessen am Sonntag, den 3. November 2013, hatten die Teilnehmer siebzehn Referate gehört und ausgiebig diskutiert. Nahezu alle Beteiligten waren überrascht, wie viele neue Informationen und Stoff für leidenschaftliche Diskussionen aus diesem, anfangs scheinbar kaum aktuellen Thema gezogen werden konnten. Die engagierte Mitarbeit und die durchweg gute Stimmung hatten hierzu nicht unwesentlich beigetragen. Sie beruhte nicht zuletzt auf der routinierten und sympathischen Moderation durch die Organisatoren, die sich auch an den allabendlichen Begegnungen in den Gaststätten Rothenburgs beteiligten. So konnte der entscheidende Vorteil eines Blockseminars, der ungezwungene Kontakt zwischen Professoren, Doktoranden und Studierenden, voll ausgeschöpft werden. Darüberhinaus kamen Angehörige der beiden Universitäten ins Gespräch und man konnte, neben vielem anderem, die unterschiedlichen Studienkonzepte diskutieren.

    ___So lässt sich abschließend sagen, dass dieses dreitägige Blockseminar in Kooperation mit der Universität Mainz als voller Erfolg zu bezeichnen ist. Dank gilt dabei natürlich auch der Lang-Hinrichsen-Stiftung Mainz und den Juristen-Alumni Würzburg. Nur durch ihre Unterstützung konnten die Kosten für die Studierenden im finanzierbaren Rahmen gehalten werden.