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Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht

Vortrag beim 9. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag

16.09.2026

Auf dem 9. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag in Augsburg analysierte Prof. Dr. Markus Ludwigs die nationale Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie und der NIS-2-Richtlinie durch das KRITIS-Dachgesetz sowie die Neufassung des BSIG. Dabei beleuchtete er insbesondere die Kohärenzprobleme durch unterschiedliche Regelungen sowie föderale Kompetenzgrenzen und schlug de lege ferenda ein einheitliches KRITIS-Gesetzbuch vor. Die leicht überarbeiteten Überlegungen sind inzwischen in der NVwZ erschienen und werden durch einen kommenden Tagungsband ergänzt.

Foto (bearbeitet): Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Kment, LL.M. (Cambridge), Universität Augsburg

Am 19. Juni 2026 hielt Prof. Dr. Markus Ludwigs auf dem 9. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag an der Universität Augsburg einen Vortrag zum Thema „Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland". Die vom Institut für Umweltrecht unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., und Prof. Dr. Matthias Rossi ausgerichtete Tagung widmete sich dem Thema „Schutz kritischer Infrastruktur – in Gegenwart und Zukunft". In acht Referaten aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaftspraxis wurden die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen, die rechtlichen Anforderungen an staatliches Handeln sowie die Einbindung des privaten Sektors unter staatlicher Aufsicht in den Blick genommen (Tagungsbericht von Eismar/Kirschner, NVwZ 2026, 1418).

Gegenstand des Vortrags war die nationale Umsetzung des 2022 erlassenen unionsrechtlichen „Zwillingspaars" aus CER-Richtlinie und NIS-2-Richtlinie durch das KRITIS-Dachgesetz und die Neufassung des BSIG. Im Mittelpunkt standen die Kohärenzprobleme, die sich aus terminologischen und inhaltlichen Regelungsunterschieden, föderalen Kompetenzgrenzen und einer Vielzahl zuständiger Behörden ergeben. De lege ferenda brachte Ludwigs die Idee eines einheitlichen KRITIS-Gesetzbuchs ins Spiel.

In leicht überarbeiteter Form sind die Überlegungen inzwischen in einem gemeinsam mit Wiss. Mit. Michael Fürst verfassten Aufsatz erschienen: Ludwigs/Fürst, Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – die zentralen Strukturen, NVwZ 2026, 1227; darüber hinaus wird ein Tagungsband bei Mohr Siebeck in der Reihe „Schriften zum Infrastrukturrecht" erscheinen.

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