Intern
Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät

Auslandsstudium, Rückmeldung, Beurlaubung und Studiengebühren

Auch vor und während Ihres Erasmusaufenthaltes ist es notwendig, dass Sie sich für die Auslandssemester an der Universität Würzburg rückmelden, um Ihren Status als Student nicht zu verlieren.

Für die im Ausland verbrachten Semester können Sie auf Antrag bei der Studentenkanzlei (Hubland!) im Rahmen der Rückmeldung vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beurlaubt werden. Die hierfür erforderliche Bestätigung Ihres Erasmus-Status wird Ihnen vom Erasmusbüro erteilt, sobald Sie die Annahmeerklärung Ihres Studienplatzes im Ausland unterschrieben haben.

Den Studierendenwerksbeitrag muss jeder Studierende entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Ausnahmen sind keine möglich.