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Forschungsstelle RobotRecht

Datenschutz

Sehr wichtig sind derzeit Probleme des Datenschutzes. Es kommt zu immer schärferen Konflikten zwischen Privatsphäre, Sicherheit und Bequemlichkeit.

Um Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen, werden teilautonome Systeme (insbesondere solche, die für den mobilen Einsatz bestimmt sind) mit zahlreichen Sensoren ausgestattet. Diese erfassen die Umgebungsdaten, verarbeiten und speichern die erlangten Daten. Darunter können auch personenbezogene Daten sein, z.B. Informationen über das Arbeitsverhalten von Mitarbeitern, ihre Pausenzeiten und ihre Bewegungsmuster. Damit werden Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes relevant, die noch nicht abschließend geklärt sind. Auch teilautonome Pkw können eine Unmenge an Informationen über ihre Insassen, aber auch über andere Personen (z.B. die Insassen anderer Fahrzeuge) aufnehmen und speichern.

Die Grundsätze des europäischen Datenschutzrechtes sehen vor, dass personenbezogene Daten nur dann aufgenommen, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, wenn der Betroffene dem zustimmt oder ein Gesetz die Datenaufnahme, -speicherung oder -verarbeitung explizit gestattet. Außerdem gelten die Prinzipien der Datensparsamkeit – es sollen nicht mehr Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden als unbedingt notwendig – und der Zweckbindung: Daten dürfen nur für diejenigen Zwecke eingesetzt werden, für die sie erhoben wurden.

Die Einhaltung der skizzierten Grundsätze wird insbesondere dann zum Problem, wenn die datenaufnehmenden teilautonomen Systeme über das Internet verknüpft sind. Aktuelle Entwicklungen, wie sie unter dem Stichwort „Big Data“ diskutiert werden, lassen das überkommene Datenschutzrecht vollends obsolet erscheinen. „Big Data“ liegt die Vorstellung zugrunde, aus Datenmengen, die so umfassend wie nur irgend möglich sein sollen, mittels zweckmäßiger Analysen Prognosen auf das Verhalten von Personengruppen oder Einzelpersonen abzuleiten. Dies steht in direktem Widerspruch zu den Prinzipien der Datensparsamkeit und der Zweckbindung. Sobald es möglich wird, aus großen Datenmengen auch nur einigermaßen tragfähige Prognosen über das Verhalten von Personen zu formulieren, wird sogar das Konzept der „personenbezogenen Daten“ selbst fragwürdig – potentiell ist dann jedes Datum, jede computerlesbare und von Computern analysierbare Information auf konkrete Personen beziehbar und damit „personenbezogen“.