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Bien

„La responsabilité des contractants à l’égard des tiers"

05/13/2026

Vortrag Prof. Bien an der Université Panthéon-Paris

Am 12.6.2026 sprach Prof. Bien auf Einladung von Prof. Dr. Jean-Sébastien Borghetti im Rahmen des „Atelier des obligations“ vor Kolleginnen und Kollegen aus Frankreich und Deutschland über die Frage, unter welchen Bedingungen Vertragsdritte einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Vertragsparteien wegen Verstoßes gegen eine vertragliche Pflicht haben. In Frankreich sind insofern insbesondere die seit Ende des 19. Jahrhunderts etablierte Figur der action directe dans les chaînes de contrats und die Myr’Ho-Rechtsprechung der Cour de Cassation zu nennen. In jüngerer Zeit (Arrêt Clamageran) hat die Cour de Cassation klargestellt, dass dem Dritten gegen den Vertragsschuldner zwar ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer – im Verhältnis zum Gläubiger – bestehenden Vertragspflicht zusteht, er allerdings etwaige Begrenzungen der vertraglichen Haftung sich entgegenhalten lassen muss.

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