„Schadensersatz für den Verlust einer (Heilungs-)Chance? Haftung bei unsicherem Kausalverlauf“
04/01/2026Vorlesung Prof. Bien am 1. April 2026 an der Sorbonne
Am 1. April 2026 sprach Prof. Bien vor Studierenden im vierten Jahr des deutsch-französischen Magisterstudiengangs der Universitäten Köln und Paris 1 im Centre Censier der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne im Rahmen der Vorlesung „Pratique du droit comparé franco-allemand“ (Leonie Babst) über die Frage, wie das deutsche und das französische Haftungsrecht mit dem Problem unsicherer Kausalverläufe umgehen. Er verglich die französischen Grundsätze über die „Perte de la chance“ (Verlust einer Chance – hier: geheilt zu werden) mit dem Ansatz der deutschen Gerichte, im Falle eines groben Behandlungsfehlers die Beweislast zugunsten des geschädigten Patienten umzudrehen
