Intern
Prof. Dr. Florian Bien

§ 19a GWB - Neue Regeln für Gatekeeper

26.03.2021

Gastvortrag am 09.03.2021 von Dr. Ines Bodenstein, Gleiss Lutz, im Doktorandenseminar von Prof. Bien

Portrait von Dr. Ines Bodenstein
Quelle: GleissLutz https://www.gleisslutz.com/de/anwalt/dr-ines-bodenstein.html

In ihrem Online-Vortrag stellte die Referentin Dr. Ines Bodenstein die neue Vorschrift § 19a GWB vor. Sie erlaubt es dem Bundeskartellamt, das wettbewerbliche Verhalten von Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung - der Gesetzgeber denkt hier insbesondere an die großen Digitalunternehmen, sog. Gatekeeper - durch entsprechende ex ante-Verfügung zu regulieren. Ausführlich ging die Referentin auf die materiellen Kriterien der Gatekeeper-Eigenschaft, die in einer eigenen Verfügung festzustellen ist, ein und stellte die verschiedenen Verhaltensvorgaben, die in einer weiteren Verfügung gemacht werden könnnen, u.a. das Verbot der Selbstbevorzugung, des sog. Aufrollens noch nicht beherrschter Märkte oder der Erschwerung von Interoperabilität und Portabilität, vor und stellte Beziehungen zu bisherigen Missbrauchsverfahren etwa gegen Google, Amazon oder Facebook her. Anschließend diskutierte Frau Bodenstein einige materiell- und verfahrensrechtliche Besonderheiten der Norm wie die Beweislastumkehr betreffend die sachliche Rechtfertigung von Verhaltensweisen oder die Rechtswegverkürzung in § 73 Abs. 5 GWB. Ein Ausblick auf die Schadenstheorie in dem jungen und mittlerweile auf 19a GWB gestützten Verfahren des BKartA in Sachen Facebook-Oculus, in dem ide Kanzlei Gleiss Lutz das betroffene Unternehmen vertritt, rundete den anregenden Vortrag ab.

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