„Die Arbeit eines Rechtsberaters der Europäischen Kommission“
23.06.2025Vortrag von Dr. Manuel Kellerbauer, Brüssel, am 17.6.2025 im Rahmen von „Jura in der Praxis“
Im Rahmen der von Prof. Dr. Christoph Teichmann organisierten Vortragsreihe „Jura in der Praxis“ referierte am Dienstag, 17.6.2025 Herr Dr. Manuel Kellerbauer, Maitre en Droit (Aix-Marseille), Rechtsberater der Europäischen Kommission vor knapp 200 Studierenden. Nach einer Einführung in die Aufgaben der Europäischen Kommission stellte Herr Kellerbauer anhand von vier großen Verfahren, die er als Vertreter der Europäischen Kommission vor dem EuGH in Luxemburg geführt hatte, das Spektrum der Aufgaben vor, die die Tätigkeit im Juristischen Dienst der Kommission mit sich bringen können.
Das Verfahren der Kommission gegen „INTEL“ – die Kommission hatte eine Kartellbuße von mehr als einer Milliarde Euro verhängt – gehört zu den großen wettbewerbsrechtlichen Verfahren der letzten zwei Jahrzehnte. Gegenstand der Verfahren vor den europäischen Gerichten war insbesondere die Frage, wie detailliert die Europäische Kommission die mögliche Verdrängungswirkung eines Rabattsystems nachweisen muss. Damals hatte sich der konkurrierende Chip-Hersteller AMD beschwert. Er argumentierte, dass PC-Hersteller wie Dell, Lenovo und HP angesichts der besonderen Preisgestaltung durch INTEL, das von seinen Abnehmern praktisch einen exklusiven Bezug seiner Chips verlangte, kaum noch bereit seien, AMD-Chips zu erwerben und in ihrer Geräte einzubauen. Der Fall „Frau Dano ./. Jobcenter Leipzig“ betraf die Frage, ob ein Mitgliedsstaat – hier die Bundesrepublik Deutschland – anderen EU-Bürgern bedingungslos Sozialleistungen gewähren muss. Das Verfahren hatte besonders im Vereinigten Königreich kurz vor dem Referendum über den Brexit große mediale Aufmerksamkeit verursacht. Im Fall „Herr Biffi ./. Deutscher Leichtathletik Verband“ klärte der EuGH, dass es unverhältnismäßig sein kann, wenn Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten gänzlich von der Möglichkeit zur Teilnahme an Amateurwettbewerben im Gastland ausgeschlossen werden. Aktuell vertritt Herr Kellerbauer die Interessen der Europäischen Union in einem Investitionsschiedsgerichtsverfahren. Die in der Schweiz ansässige Nord Stream 2 AG ist die Eigentümerin der gleichnamigen Pipeline. Sie befindet sich als Tochter der Gazprom zu 100 Prozent im Eigentum Russlands. Sie verlangt von der EU Schadensersatz in Höhe von 8 Milliarden Euro. Die Nord Stream 2 AG argumentiert, die novellierte EU-Gasrichtlinie mit ihren Regeln zur Entflechtung von Produktion und Transport sowie betreffend den Zugang für Dritte und zur Tarifregulierung seien diskriminierend und hätten enteignende Wirkung.
Den Abschluss des Vortrags bildeten Hinweise zum anspruchsvollen Bewerbungsverfahren der Europäischen Kommission. Herr Kellerbauer empfahl, das Angebot des Auswärtigen Amtes zu nutzen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/io/karriere-in-europa
Dr. Manuel Kellerbauer ist langjähriger Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. Er unterrichtet u. a. die Vorlesung „Competition Law in the Digital Age“. Ende Juni empfängt er eine Würzburger Studentengruppe, die auf Initiative von ELSA Würzburg (Organisation: Leon Grzeszek und Davit Hayrapetyan) die Brüsseler Institutionen besucht.
