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Prof. Dr. Florian Bien

Erschienen: Becker, Ausnahme vom Kartellverbot für sportverbandliche Regelungen auf Grund «legitimer Ziele»

23.09.2022

Causa Sport, Heft 2/2022, S. 162 - 173.

Quelle: https://www.causasport.org

Nach dem Europäischen Gerichtshof können wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen von Sportverbänden ausnahmsweise vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bestehen (sog. Wouters-Doktrin). Erste Voraussetzung dieser Prüfung ist, dass sich ein Sportverband auf legitime Ziele berufen kann. Die Frage, welche Ziele diesbezüglich in Frage kommen, ist Gegenstand des Beitrags. In einem ersten Schritt werden anhand der Meca-Medina-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs drei Kategorien legitimer Zielsetzungen identifiziert (dazu 2.). In einem zweiten Schritt wird die die im Jahre 2009 und damit nach Meca-Medina in Kraft getretene Regelung des Art. 165 AEUV untersucht, die zur näheren Orientierung bei der Bestimmung legitimer Ziele innerhalb der vom EuGH aufgestellten Kategorien dienen kann (dazu 3.).

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