Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Erschienen: Bien, Les Quasi-Contrats

18.05.2017

Beitrag zum Sammelband "Droit de l'Allemagne" in der "Bibliothèque de l'Association Henri Capitant"

Französische Juristen fassen mit dem Begriff der Quasi-contrats im Wesentlichen drei Rechtsinstitute zusammen: die Geschäftsführung ohne Auftrag (la gestion d’affaire), sowie Formen der ungerechtfertigten Bereicherung (le paiement de l’indu et l’enrichissement sans cause). Alle drei Rechtsinstitute regeln jeweils den Fall, dass jemand einer dritten Person ohne Gegenleistung und ohne vertragliche Verpflichtung einen Vorteil zugutekommen lässt. In dieser Konstellation erwirbt der Entreicherte einen Anspruch gegen den Dritten auf Ersatz. Aus deutscher Sicht sind die GoA und das Bereicherungsrecht hier einschlägig. Die quasi-vertragliche Haftung hat demgegenüber eine andere Funktion: sie füllt Lücken der engen deutschen Deliktshaftung.

Der deutsche Band wurde von Rainer Schulze (Münster) koordiniert.

Hier geht es zur gesamten Reihe "Bibliothèque de l'Association Henri Capitant".

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