Erschienen: Kollidierende Privatinteressen in der Fusionskontrolle
30.11.2018Beitrag zur Festschrift für Matthias Schmidt-Preuß, Berlin 2018, 521 - 543
Der Beitrag zu der von Markus Ludwigs aus Anlass des 70. Geburtstag seines akademischen Lehrers herausgegebenen Festschrift versucht, die Entwicklung des Drittrechtsschutzes in der deutschen Fusionskontrolle aus der Perspektive von Schmidt-Preuß‘ Konfliktschlichtungsformel kritisch nachzuzeichnen. Der Jubilar hat in zwei Auflagen seiner einflussreichen Habilitationsschrift – erschienen 1992 und 2005 – die Entwicklung des deutschen Fusionskontrollrechts begleitet und kommentiert.
Aus der Einleitung:
"Lange Zeit beschränkten sich die Möglichkeiten der Einflussnahme von Drittbetroffenen auf die Beteiligung am Verwaltungsverfahren vor dem Bundeskartellamt. Gerichtlicher Rechtsschutz scheiterte im Wesentlichen bereits an der Zulässigkeit (I). Erst im Rahmen der 6. GWB-Novelle schuf der Gesetzgeber mit dem Erlass von§ 40 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 GWB 1998 die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit von Fusionsfreigaben des Bundeskartellamts (II), weshalb sich die Diskussion um den Drittrechtsschutz auf die Frage der Zulässigkeitsvoraussetzungen verschob (III). In der Folge weitete die Rechtsprechung den fusionskontrollrechtlichen Drittrechtsschutz sukzessive aus, zunächst in Form der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (NetCologne) und dann durch Erweiterung des Kreises der Drittbeschwerdeberechtigten (pepcom). Darauf reagierte der Gesetzgeber der 7. und der 9. Novellen des Kartellgesetzes in den Jahren 2005 und 2017, indem er den Drittrechtsschutz wieder wesentlich zurücknahm. Er erhob die Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung in § 64 Abs. 2 S 3 GWB 2005 zur Voraussetzung des Antrags auf einstweiligen Drittrechtsschutz gegen Freigabeverfügungen des Bundeskartellamts und schließlich gemäß § 63 Abs. 2 S 2 GWB 2017 sogar der Anfechtungsbefugnis im Hauptsacheverfahren gegen die Ministererlaubnis (IV). Die Renaissance des materiellen Kriteriums der Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung als Zulässigkeitsvoraussetzung für fusionskontrollrechtlichen Drittrechtsschutz rückt damit die von Schmidt-Preuß – wie sich jetzt zeigt – ganz zu Recht und von Anfang an in den Vordergrund gestellte Frage nach der Bedeutung und der Existenz subjektiver öffentlicher Drittrechte in der Fusionskontrolle wieder ins Zentrum der Diskussion (V)."
Die Übergabe der Festschrift erfolgte am 23.11.2018 in Bonn.
Hier geht es zur Verlagsseite.