Faktische Bindungswirkung kartellbehördlicher Zusagenentscheidungen zu Gunsten von follow-on-Schadensersatzklägern
09.02.2016Das Urteil des Tribunal de commerce de Paris im Fall DKT v. Eco-Emballages als Türöffner für private Schadensersatzklagen? - Beitrag von Björn Becker in NZKart 2016, 58 - 64
Ausgehend vom Urteil des Tribunal de commerce de Paris vom 30.3.2015 thematisiert Björn Becker in seinem Beitrag drei Besonderheiten einer kartellrechtlichen follow-on-Schadensersatzklage: Dieses hatte in seiner Entscheidung zum einen die faktische Bindungswirkung einer Zusagenentscheidung der Autorité de la concurrence anerkannt. Zum anderen arbeitete das Gericht mit einer Schadensvermutung, die noch über die Bestimmungen der neuen Richtlinie zu Kartellschadensersatzklagen hinausgeht. Zuletzt griff es bei der Schadensersatzberechung auf die dem französischen Recht eigene Théorie de la perte d´une chance zurück.
Björn Becker ist Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Bien.
