"Haftung für Vertragsverletzungen nach deutschem und französischem Recht"
23.09.2022Vortrag Prof. Bien auf der Jahrestagung "Sprache und Recht" des BDÜ in Berlin am 16./17.9.2022
Die Jahrestagung des Bundesverbandes Deutscher Übersetzer (BDÜ) e. V. fand mit 360 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Kosmos in Berlin statt. Florian Bien hielt einen Vortrag zum Thema "Haftung für Vertragsverletzungen nach deutschem und französischem Recht". Im Zentrum der Präsentation stand die von der französischen Lehre entwickelte Unterscheidung zwischen den obligations de résultat und den obligations de moyens. Sie hat sowohl eine materiellrechtliche Komponente - die Beschränkung der Exkulpationsmöglichkeiten auf Fälle der force majeure (höhere Gewalt) im erstgenannten Fall - und wirkt sich zudem auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast aus: Im ersten Fall obliegt es dem Schuldner, Entschuldigungsgründe vorzutragen und zu beweisen, im zweiten Fall muss der Gläubiger dem Schuldner ein Verschulden, genauer: fehlende Sorgfalt, nachweisen.
Hier geht es zur Präsentation von Prof. Bien.
