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Prof. Dr. Florian Bien

Vom Konditionenmissbrauch zur „aufgedrängten Leistungserweiterung“ – Zum Missbrauchstatbestand im Facebook-Verfahren

26.02.2021

Gastvortrag am 23.2.2021 von Dr. Christoph Wolf, Oppenländer Rechtsanwälte, im Doktorandenseminar von Prof. Bien

Porträtfoto von Dr. Christoph Wolf
Quelle: https://www.oppenlaender.de/de/anwaelte/detail/rechtsanwalt/31/dr-christoph-wolf.html#

In seinem Gastvortrag, vor den von Prof. Bien betreuten Post-Docs, Doktorandinnen und Doktoranden, erläuterte der Referent Wolf den Unterschied zwischen der vom Bundeskartellamt zugrundegelegten Theory of harm einerseits und der vom Bundesgerichtshof in Anknüpfung an die Entscheidung Gemeinsamer Anzeigenanteil (Beschluss vom 9. November 1982) in Bezug genommene Missbrauchsvariante der aufgedrängten Erweiterung des typischen Leistungsangebots und ordnete sie in den Kontext weiterer großer Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende digitale Plattformen ein. Einen weiteren Diskussionspunkt bildete die Frage nach dem richtigen Verständnis der Kausalität zwischen Marktmacht und Missbrauch.

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