Intern
Prof. Dr. Florian Bien

›› Promotion und LL.M. Eur.

I. Promotion

Gerne betreue ich Dissertationsvorhaben, die sich in meine Forschungsschwerpunkte einfügen. In Betracht kommen insbesondere kartellrechtliche Themen sowie rechtsvergleichende Arbeiten mit Bezug zum französischen Recht. Die von der Doktorandin oder dem Doktoranden gewählte Fragestellung muss einen innovativen Beitrag zur Fortentwicklung der wissenschaftlichen Debatte versprechen. Den wissenschaftlichen Austausch meiner Doktoranden untereinander sowie mit wissenschaftlich arbeitenden Praktikern begrüße ich sehr. Daher versuche ich, mehrere Doktoran­den, die zu einem gemeinsamen Oberthema forschen, in Arbeitsgruppen zusammen­zu­fassen. Bei regelmäßig stattfindenden Arbeitssitzungen berichten die Doktoranden von ihren Arbeitsergebnissen und erhalten vom Betreuer sowie von Gastreferenten aus der Praxis Feedback und weiterführende Anregungen. Die Teilnahme an externen Doktorandenseminaren und Fortbildungen unterstütze ich. In vielen Fällen bietet es sich an, dass die Promovenden Mitglied der Würzburger Graduate School for Law, Economics and Society werden.

Hier  finden Sie die Themen der bislang von mir betreuten Doktorarbeiten.

Voraussetzungen und Verfahren der Annahme

1. Machen Sie sich bitte mit der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg vertraut.

2. Bewerberinnen und Bewerber müssen die erste oder zweite juristische Prüfung, einen vergleichbaren ausländischen Studienabschluss oder – wie etwa im Fall von Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge – ein rechtswissenschaftliches Aufbaustudium (z. B. LL.M. Eur.) mit erheblich über dem Durchschnitt liegendem Erfolg absolviert haben.

3. Interessenten richten ihre Promotionsanfrage bitte schriftlich (per Post oder in elektronischer Form) an den Lehrstuhlinhaber. Beizufügen sind ein Lebenslauf sowie Zeugniskopien.

4. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte des Bewerbers sowie zu möglichen Promotionsthemen enthalten. Diese können im persönlichen Gespräch weiter konkretisiert werden.

5. Die endgültige Annahme als Doktorandin/Doktorand erfolgt auf Grundlage einer von mir betreuten und mindestens mit der Note „gut“ (13 Punkte) bewerteten Seminar- oder Magisterarbeit. Sie kann einen engen thematischen Bezug zu dem in Aussicht genommenen Dissertationsthema haben. An die Stelle der Seminararbeit kann ein vergleichbar detailliertes Exposés treten.

6. Das vertiefte wissenschaftliche Arbeiten an der Dissertation muss die Haupttätigkeit eines Doktoranden oder einer Doktorandin sein. Ideal erscheint die Finanzierung durch ein Promotionsstipendium (siehe unten) und/oder die Tätigkeit am Lehrstuhl des Betreuers, weil sie vielfältige fachliche Anregungen, den erleichterten Zugang zu Fachliteratur und ein wissenschaftsnahes Umfeld ermöglicht. Wer sein Promotionsvorhaben durch eine Tätigkeit außerhalb der Universität, etwa in einer fachlich einschlägigen Anwaltskanzlei, finanzieren muss, sollte deren Umfang auf maximal zwei Arbeitstage pro Woche beschränken. Berufsbegleitende Promotionsvorhaben oder solche, die neben dem Rechtsreferendariat erfolgen sollen, unterstütze ich nicht.

7. Die Promovenden (auch externe!) nehmen an den Veranstaltungen der Arbeitsgruppe Wettbewerb und Regulierung teil (etwa vier  Veranstaltungen pro Semester).

8. Die Promovenden tragen einmal pro Semester im Rahmen des internen Doktorandenseminars über Ihren Arbeitsplan und den weiteren Fortgang Ihrer Forschungen vor.

9. Die Promovenden sollten zusätzlich an weiteren vom Lehrstuhl organisierten Tagungen und Vortrags­veranstal­tungen teilnehmen.

 

Formalia, Verfahren der Promotion

1. Die Doktorandinnen und Doktoranden geben vor der offiziellen Einreichung der Arbeit eine ausgedruckte Entwurfsfassung ihrer Arbeit beim Betreuer ein, die in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten kommentiert und besprochen wird. Die sodann beim Dekanat (oder der GSLES) offiziell einzureichende Fassung trägt den Anregungen des Betreuers Rechnung. Planen Sie für diese Überarbeitung noch einmal Zeit ein! 

2. Die Dissertation (Entwurfs- und endgültige Fassung) wird in folgender Form erbeten: Schriftsatz: Bitte wählen Sie eine lesefreundliche Schrifttype mit Serifen (z. B. Times New Roman). Setzen Sie Ihren Text in Schriftgröße 12 mit einem Zeilenabstand von 1,5 und lassen Sie außen einen Korrekturrand von etwa 4 cm! Ausgedruckte Fassungen: Drucken Sie bitte zweiseitig aus, fügen Sie hinten eine leere Seite für Anmerkungen ein und entscheiden Sie sich für eine Klebebindung! 

3. Ideal ist ein Umfang zwischen 100 und 300 Textseiten.

Hinweise speziell für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland

1. Die Dissertation kann nach vorheriger Vereinbarung und Genehmigung des Promotionsausschusses ausnahmsweise auch in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst sein.

2. Für die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Universität Würzburg ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich.

3. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die keine erste Juristische Prüfung absolviert haben, muss der Promotionsausschuss die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlussnachweises (Art und Note) festgestellt haben.

II. Betreuung von Magisterarbeiten

Für die Betreuung von Magisterarbeiten gelten die oben genannten Punkte in leicht abgeschwächter Form ebenfalls. Entscheidend ist, dass der Kandidat oder die Kandidatin voraussichtlich die Fähigkeit besitzen, ein ausgewähltes Rechtsproblem aus dem Bereich des europäischen Rechts "nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu bearbeiten" (§ 9 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung - AERPO). Ich erwarte daher regelmäßig, dass ich den Bewerber oder die Bewerberin persönlich aus einer möglichst einschlägigen Lehrveranstaltung kenne. Dabei handelt es sich idealerweise um ein Seminar, an dem der Bewerber oder die Bewerberin mit einer erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegenden Leistung teilgenommen hat.  

Hier finden Sie die Themen der bislang von mir betreuten Magisterarbeiten.