Die Entwicklung des französischen Privatrechts
08.12.2020Vortrag Prof. Dr. Jean-Sébastien Borghetti (Univ. Paris 2 Panthéon-Assas)
Im Rahmen der Vorlesung "Rechtsvergleichung: Einzelne Institutionen" von Prof. Bien referiert am Donnerstag, 26.11.2020, 16 Uhr c.t., Prof. Dr. Jean-Sébastien Borghetti (Université Paris 2 Panthéon-Assas) über die Entwicklung des französischen Vertragsrechts. Auf der Basis der beiden in Frankreich vertretenen Rechtskreise, dem im Norden und Osten Gültigkeit beanspruchenden Droit coutumier (Gewohnheitsrecht) und dem an das gemeine Recht anknüpfenden droit écrit im Süden, gelang es der von Napoléon im Jahr 1800 eingesetzten Kommission, mit dem Code civil eine Verbindung zwischen kodifiziertem und Gewohnheitsrecht zu schaffen. Zwischenzeitlich hat die Rechtsprechung durch Auslegung erheblichen Einfluss auf das französische Privatrecht gehabt. Eine zentrale Veränderung datiert aus dem Jahr 2016, dem Jahr des Inkrafttretens der großen Vertragsrechtsreform.
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