Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Erschienen: Bien/Kosirew, Preishöhenmissbrauch und Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung

06.03.2023

Beitrag in Wirtschaft und Wettbewerb (WuW) 2023, 122 - 129

Quelle: https://wuw-online.de/wuw/aktuelle-ausgabe/

Fehlen wettbewerbliche Vergleichsmärkte, kann sich der etwaige Preishöhenmissbrauch eines Marktbeherrschers (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB) aus einem Kosten-Preis-Vergleich ergeben. Im Bereich der regulierten Netzindustrien kommt dabei der Rückgriff auf die von der BNetzA berechneten Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) gemäß § 42 TKG in Betracht. Die Autoren, Prof.Florian Bien und sein ehemaliger Lehrstuhlmitarbeiter Waldemar Kosirew, jetzt Rechtsreferendar in Würzburg, zeigen in ihrem Beitrag auf, dass der KeL-Maßstab im Grundsatz dem kartellrechtlichen Ansatz der Kostenkontrolle entspricht. Indes erfährt das wettbewerbliche Konzept der KeL aufgrund regulierungsrechtlicher Besonderheiten in der Praxis zumeist eine andere Ausrichtung, mit der Folge, dass der von der BNetzA ermittelte KeL-Preis den sich bei einer kartellrechtlichen Betrachtung ergebenden wettbewerbsanalogen Preis übersteigt. Er eignet sich aber möglicherweise als Obergrenze für die kartellrechtliche Preishöhenkontrolle.

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