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Prof. Dr. Florian Bien

Erschienen: Felix Jocham, Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht

12.09.2021

Band 296 der Schriften zur Rechtstheorie

Es handelt sich um eine methodisch orientierte Arbeit, die ihren Ausgangspunkt in der Abgrenzung judikativer und legislativer Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat nimmt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, bis zu welchem Punkt ein Zivilgericht eine Rechtsfrage selbst beantworten kann, wenn sich die Antwort nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergibt, und ab welchem Punkt hierzu nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber befugt ist. Ausgehend von der Verfassungsvorgabe, dass jedes richterliche Handeln wegen Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu messen ist, entwickelt die Arbeit ein Grenzsystem, das ein Prüfprogramm zur Verfügung stellt, mit dem abschließend über die Zulässigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung entschieden werden kann. Ausgangspunkt ist hierfür ein neuer Lückenbegriff, der die Lücke als Abweichung des Normtexts vom gebotenen Normzweck versteht und so über die beiden Merkmale »Normtext« und »gebotener Normzweck« den Einstieg in eine strukturierte Normtext- und Normzweckanalyse ermöglicht. Die dezidiert verfassungsrechtliche Verortung der Frage nach den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildungskompetenz (statt einer ebenfalls denkbaren Orientierung eher am Rechtstatsächlichen) gibt der Arbeit ihr besonderes Gepräge und erklärt die beeindruckende Stringenz und dogmatische Überzeugungskraft, mit der der Verfasser sein System entfaltet.

Herr Jocham war seit seinem zweiten Studiensemester Mitarbeiter des Lehrstuhls Bien. Zurzeit absolviert er sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.

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