Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Kartellrechtsdurchsetzung durch Schiedsgerichte

09.09.2020

Vortrag von Prof. Bien auf der Züricher Tagung "Schiedsgerichtsbarkeit und Kartellrecht in den DACH-Staaten" am 22.10.2020

Brücke in Zürich über die Limmat
Foto:privat

Der Variante der schiedsgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Kartellrechtsbezug begegnete die öffentliche Meinung lange Zeit mit Misstrauen. Das im öffentlichen Interesse an der Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft erlassene Kartellrecht gilt als besonders sensibles Rechtsgebiet, dessen ausreichende Beachtung durch die privaten Schiedsgerichte zweifelhaft erschien. Zwischenzeitlich ist die Schiedsfähigkeit privater Rechtsstreitigkeiten mit Kartellrechtsbezug weltweit anerkannt. Die staatlichen Gerichte der meisten EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland und Österreich - und anders als das Schweizer Bundesgericht - beanspruchen eine ex-post-Kontrolle von Schiedssprüchen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit grundlegenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für sich. Aktuelle Fragen der Durchsetzung des Kartellrechts durch Schiedsgerichte betreffen die Reichweite von Schiedsvereinbarungen, der Einsatz von Schiedsgerichten im Rahmen von Kartellverfahren oder die Kooperation zwischen Schiedsgerichten und Wettbewerbsbehörden. Die Schweiz gilt als besonders beliebtes Forum für internationale Schiedsverfahren. Eine Besonderheit liegt in der - nicht unproblematischen - Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts, wonach weder das europäische noch das Schweizerische Kartellrecht zum Schweizer ordre public gehören, weshalb die Schweizer Gerichte in einem etwaigen Aufhebungsverfahren die richtige Anwendung des Kartellrechts nicht überprüfen.

 

Auf der Züricher Tagung sprechen neben Prof. Bien von der Universität Würzburg die Züricher Schiedsanwältin Dr. Anne-Catherine Hahn sowie der Generaldirektor der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde Dr. Theodor Thanner und Frau Mag. Alexandra Ivanova (ebenfalls BWB)

 

Hier geht es zum Programm der Tagung.

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