Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Spielervermittler gegen DFB

06.03.2023

Exkursion zu Verhandlung vor dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am 27./28.3.2023

Am 27. und 28.3.2023 besuchte eine Gruppe Würzburger Studentinnen und Studenten, zusammen mit Prof. Dr. Florian Bien und seinem Habilitanden Dr. Björn Christian Becker, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und eine Verhandlung vor dem Kartellsenat.

Den Auftakt bildete am Montagnachmittag ein von Dr. Becker organisiertes Kolloquium in den Räumlichkeiten des Karlsruhe Institut for Technology (KIT), die uns der Karlsruher Immaterialgüterrechtler Prof. Thomas Dreier freundlicherweise zur Verfügung stellte. Neben dem Veranstalter hielten der Würzburger Alumnus Dr. Thilo Hahn (Justiziar bei der DFL) und Herr Rechtsanwalt Mark E. Orth einführende Vorträge zum Verhältnis von Sportverbänden und Kartellrecht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend Studenten im und Interessenten am SPB 8 Wettbewerb und Regulierung, die teilweise auch das von Dr. Becker im SoSe 2023 angebotenen Seminar zum Sportkartellrecht belegen, beteiligten sich lebhaft an den sich anschließenden Diskussionen.

Der folgende Dienstag begann mit einer Führung durch die Gebäude des Bundes­gerichtshofs, einem Vortrag über das höchste deutsche Zivil- und Strafgericht und einer Einführung in den Fall durch Dr. Sebastian Seifert, RiLG Erfurt und wiss. Mitarbeiter am BGH. Höhepunkt war die Teilnahme an der von zahlreichen Pressevertretern verfolgten, gut dreistündigen mündlichen Ver­handlung vor dem Kartellsenat unter Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff. Thematisch betraf die Verhandlung den Streit um die Vereinbarkeit der DFB-Reglements für Spielervermittler mit dem europäischen Kartellverbot (Art. 101 AEUV) und eine etwaige Ausnahme aufgrund der Meca-Medina-Rechtsprechung des EuGH betreffend Doping-Regeln des internationalen Schwimmerverbandes (dazu Bien/Becker, ZWeR 2021, 565 ff.; Becker, NZKart 2022, 379 ff.; Becker, CaS 2022, 162 ff.). Neben den BGH-Anwälten Dr. Thomas Winter und Dr. Jörg Semmler plädierte als Amicus curiae – eine Besonderheit in Kartell­zivilsachen – der Leiter der Rechtsabteilung des Bundeskartellamts Jörg Nothdurft. Die Entscheidung – nicht ausgeschlossen ist auch ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in Luxemburg – wird in den nächsten Monaten erwartet.

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