Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Agnès Reinhold, "Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln - ein deutsch-französischer Rechtsvergleich"

05.12.2022

Deutsch-französische Disputation am 22.11.2022

Frau Dr. Reinhold mit Prof. Bien und Prof. Podszun vor Leinwand mit Zoomteilnehmern
Quelle:privat

Die ehemalige Lehrstuhl-Mitarbeiterin Agnès Reinhold, geb. Mouterde, jetzt wiss. Mitarbeiterin bei Oppenhoff Rechtsanwälte in Köln, hat ihre deutsch-französische Dissertation vor einer Jury bestehend aus dem Erstbetreuer Prof. Dr. Florian Bien (Würzburg), der Zweitbetreuerin Prof. Dr. Catherine Prieto (Paris 1 Panthéon-Sorbonne, zugleich Mitglieder des Collège der Autorité de la concurrence), Prof. Dr. David Bosco (Aix-Marseille Université) und Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) verteidigt. Frau Reinhold hat sich des komplizierten Komplexes der inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln angenommen, also der Frage, welche Offenlegungsansprüche die Parteien eines Kartellschadensersatzprozesses gegeneinander haben  und die einschlägigen Regelungen des deutschen und französischen Rechts miteinander verglichen. Die von der Nachwuchswissenschaftlerin behandelten Aspekte reichen von den Grundlagen über den Anwendungsbereich der Offenlegungsregeln und die Modalitäten des Geheimnisschutzes bis hin zur Kostentragung. 

Die Promotion erfolgte im Rahmen einer Co-tutelle-Vereinbarung mit der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Die Verteidigung fand in Würzburg in hybrider Form statt: Die beiden französischen Jury-Mitglieder waren über Zoom zugeschaltet. 

Ein Hauskonzert im Anschluss mit der Kandidatin am Klavier und ihrem Ehemann an der Geige sowie weiteren Mitgliedern des Lehrstuhls rundete den Tag ab. 

Bereits im Juli und im Oktober 2021 hatten Rüdiger Morbach und Markus Welzenbach ihre Doktorarbeiten im Rahmen von Co-tutelle-Vereinbarungen mit der Université Paris 2 Panthéon-Assas in Würzburg verteidigt (hier und hier).

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