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Faculty of Law

Habilitation

Habilitationsverfahren

Gemäß Art. 65 Abs. 1 S. 1 BayHSchG stellt die Universität Würzburg die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zum Professor oder zur Professorin förmlich fest. Voraussetzung hierfür ist die Annahme als Habilitand oder Habilitandin durch die Juristische Fakultät.  Das Habilitationsverfahren richtet sich nach der Habilitationsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilans-Universität Würzburg vom 22. Februar 2018, die gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 7 S. 1 BayHSchG von der JMU Würzburg erlassen wurde.

Sollten Sie Interesse an einer Habilitation haben, wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Fachvertreter. Fragen zum Habilitationsverfahren richten Sie bitte an den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin des Dekanats (Kasten auf der rechten Seite).

Habilitationsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilans-Universität Würzburg vom 22. Februar 2018

Bitte beachten Sie die Änderungssatzung vom 6. September 2023

Art. 13 BayHSchG: Satzungsrecht

Art. 65 BayHSchG: Lehrbefähgiung, Lehrbefugnis