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Anmeldung zum Examen

Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung

Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.

Alle Informationen sind unter http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/staatspruefung/ zu finden.

Hinweis: im Januar 2021 wurde die JAPO in der Hinsicht geändert, als dass die Anmeldefrist für das Erste Staatsexamen "zehn Wochen vor Beginn der Prüfung" (§ 26 Abs. 1 Satz 3) endet. Die Meldefrist für den Termin 2023/1 endet mit Ablauf des 27. Dezember 2022 (§ 72 Abs. 6).

- Verordnung zur Änderung der JAPO

 

Im Folgenden finden Sie Informationen rund um die Erste Juristische Prüfung:

- Merkblatt zur praktischen Studienzeit

- Beschluss des bayerischen Prüfungsausschusses zur Bedeutung von Grundlagenelementen

- Hilfsmittelbekanntmachung (gülitg ab Juni 2022)