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  • Vier Studierende sind auf dem Weg in den Hörsaal an der Uni Würzburg.
Faculty of Law

Anforderungen bei 6,5 bis 8,99 Punkten

  • Erste oder Zweite Juristische Prüfung mit 6,5 bis 8,99 Punkten

Betreuer/in

Der Bewerber oder die Bewerberin muss einen Betreuer oder eine Betreuerin für sein Dissertationsvorhaben vorweisen können. Betreuer/in der Promotion können alle gemäß § 3 PromO prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind die der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg angehörenden Hochschullehrer/innen (d.h. Ordentliche Professoren/innen und Privatdozenten/innen) sowie Professoren/innen im Ruhestand. Das Betreuungsverhältnis wird mit der Betreuungsvereinbarung begründet, die im Dekanat abzugeben ist.

Befreiung durch den Promotionsausschuss

Hat der Bewerber oder die Bewerberin entweder die Erste oder die Zweite Juristische Prüfung mit 6,5 bis 8,99 Punkten abgeschlossen, besteht die Möglichkeit zur Promotion. Da er/sie die Voraussetzung der 9 Punkte, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Promotionsordnung der Fakultät (PromO) erforderlich sind, nicht erfüllt, bedarf es einer Befreiung durch den Promotionsausschuss gemäß § 5 Abs. 3 PromO. Diese Befreiung muss vom Betreuer oder der Betreuerin beantragt werden und knüpft besondere Anforderungen an das Schwerpunkt- und das Doktorandenseminar.

Schwerpunkt- und Doktorandenseminar mit jeweils 13 Punkten

Aufgrund der Beschlüsse des Promotionsausschusses vom 12.07.1999 und 10.12.2003 wird die Befreiung immer dann erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin das Schwerpunkt- und das nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 PromO erforderliche Doktorandenseminar oder zwei Doktorandenseminare mit jeweils mindestens 13 Punkten bestanden hat. Die Seminare dürfen nicht beide von dem selben Betreuer/ der selben Betreuerin durchgeführt werden. Eine Zulassung ist auch möglich, wenn der Bewerber oder die Bewerberin zwei Schwerpunktseminare mit jeweils mindestens 13 Punkten bestanden und zusätzlich das erforderliche Doktorandenseminar erfolgreich abgelegt hat.

Immatrikulation

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 PromO muss der Bewerber/die Bewerberin vor der Doktorprüfung für mindestens zwei Semester an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg eingeschrieben gewesen sein. Die Immatrikulation als Promotionsstudent/in ist hierfür ausreichend. Die Immatrikulation ist erst nach der Aufnahme in die Doktorandenkartei möglich, die bereits zu Beginn der Promotion beantragt werden sollte. Zu den Formularen.