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Faculty of Law

Anforderungen bei 9 Punkten und mehr

  • Erste oder Zweite Juristische Prüfung mit mindestens 9 Punkten

Hat der Bewerber oder die Bewerberin entweder die Erste oder die Zweite Juristische Prüfung mit mindestens 9 Punkten abgelegt, so ist er/sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Promotionsordnung der Juritischen Fakultät (PromO) der Juristischen Fakultät zur Promotion berechtigt.

Betreuer/in

Der Bewerber oder die Bewerberin muss einen Betreuer oder eine Betreuerin für sein Dissertationsvorhaben vorweisen können. Betreuer oder Betreuerin können alle gemäß § 3 PromO prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind die der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg angehörenden Hochschullehrer/innen (d.h. Ordentliche Professoren/innen und Privatdozenten/innen) sowie Professoren/innen im Ruhestand. Das Betreuungsverhältnis wird mit der Betreuungsvereinbarung begründet, die im Dekanat abzugeben ist.

Doktorandenseminar und Immatrikulation

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 PromO muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Doktorandenseminar nachgewiesen werden und der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 PromO vor der Doktorprüfung für mindestens zwei Semester als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg eingeschrieben gewesen sein. Die Immatrikulation ist erst nach der Aufnahme in die Doktorandenkartei möglich, die bereits zu Beginn der Promotion im Dekanat beantragt werden sollte. Zu den Formularen.