Deutsch Intern
  • [Translate to Englisch:]
  • [Translate to Englisch:]
  • none
  • [Translate to Englisch:]
  • [Translate to Englisch:]
Faculty of Law

Informationen

Informationen zum Begleitstudium

- Europajuristen/Europarechtsökonomen aus Würzburg


Das aktuelle Studienprogramm finden Sie hier im pdf-Format.

Informationen zur Beantragung des Zeugnisses finden Sie hier.

 

a) Ziel des Begleitstudiums

Das Begleitstudium soll interessierten Studierenden eine vertiefte Beschäftigung mit dem Europäischen Recht und die Erlangung eines entsprechenden Qualifikationsnachweises ermöglichen.



b) Zugang

Das Begleitstudium steht Studierenden der Rechtswissenschaft und der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Würzburg ab dem ersten Semester ihres Hauptstudiums offen.



c) Einschreibung

Die Einschreibung für das Begleitstudium erfolgt beim Referat für Studienangelegenheiten der Universität Würzburg.



d) Durchführung und Gestaltung des Studiums

Das Begleitstudium wird parallel zum Studium des Hauptfaches durchgeführt. Für das erste Studienjahr eignen sich u.a. die rechtshistorischen Fächer. Der Besuch der Vorlesung “Grundzüge des Europarechts” setzt Grundkenntnisse im öffentlichen Recht voraus. Daran können sich vertiefende Lehrveranstaltungen zum Europäischen Recht anschließen. Der Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltungen ist deren Beschreibung im Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen



e) Erfolgreiche Teilnahme am Begleitstudium

Die erfolgreiche Teilnahme am Begleitstudium erfordert grundsätzlich die Erbringung von Leistungsnachweisen aus Lehrveranstaltungen zum Europäischen Recht im Umfang von 21 Semesterwochenstunden (SWS). Wird im Durchschnitt der Leistungen die Note “befriedigend” erreicht, reichen 19 SWS. Pflichtveranstaltungen, in denen Leistungsnachweise erbracht werden müssen, sind: Grundzüge des Europarechts (3 SWS), Binnenmarktrecht (2 SWS) und Europäischer Grundrechtsschutz (2 SWS). Weiterhin sind mindestens 2 SWS sind durch ein Seminar nachzuweisen. Die verbleibenden 12 bzw. 10 SWS können frei aus dem Studienprogramm gewählt werden. Das Studienprogramm wird jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.



f) Zeugnis und Bezeichnung Europajurist/in, Europarechtsökonom/in

Die Erteilung des “Zeugnisses über Begleitstudien im Europäischen Recht” setzt den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Begleitstudium sowie den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Hauptstudiums (also bei Studierenden der Rechtswissenschaft des Bestehens der Ersten Juristischen Staatsprüfung, bei Studierenden der Wirtschaftswissenschaften des Erwerbs des Mastergrades in den Studiengängen „Buisness Managment“, „Economics“ oder „Wirtschaftsinformtik“) voraus. Das Zeugnis berechtigt nunmehr zur Führung der Bezeichnung Europajurist/in, Europarechtsökonom/in.



g) Anrechnung von Leistungsnachweisen anderer Studiengänge

Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge an deutschen oder ausländischen Universitäten sind bis zu 8 Semesterwochenstunden anrechenbar, sofern sie fachlich gleichwertig sind. Eine Lehrveranstaltung kann höchstens mit 3 SWS anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung sind zu richten an den Vorsitzenden der Studienleitung für das Begleitstudium, Prof. Dr. Oliver Remien, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung, Domerschulstr. 16, 97070 Würzburg.



h) Freischuss

Für erfolgreiche Absolventen des Begleitstudiums verlängert sich nach § 37 Abs. 4 JAPO die Frist für den Freiversuch auf 9 Semester. Nach der Auslegung des Landesjustizprüfungsamts kommen Absolventen des Begleitstudiums in den Genuss der Verlängerung auch dann, wenn die Wahlfachgruppe Europarecht und Völkerrecht gewählt wird, der Seminarschein für das Begleitstudium zugleich als Grundlagenschein eingereicht wird oder infolge der Anrechnung ausländischer Leistungsnachweise weniger als die an sich von § 29a Abs. 2 JAPO geforderten 16 Semesterwochenstunden an einer inländischen Hochschule absolviert wurden.

Für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung kann beim Vorsitzenden der Studienleitung für das Begleitstudium (s.o. g) gegen Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise eine Bescheinigung beantragt werden, die gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt die erfolgreiche Teilnahme am Begleitstudiums bestätigt.



i) Informationsveranstaltung

Zu Beginn jedes Semesters findet eine Informationsveranstaltung über das Begleitstudium statt. Zeit und Ort werden durch besonderen Aushang bekannt gegeben.



j) Studien- und Prüfungsordnung

Der Text der Studien- und Prüfungsordnung für das Begleitstudium im Europäischen Recht an der Universität Würzburg (BERPO) vom 1.7.1998 - in der Fassung der Änderungssatzung vom 28.6.2000, der Zweiten Änderungssatzung vom 03.4.2002, der Dritten Änderungssatzung vom 22.7.2004, sowie der Vierten Änderungssatzung vom 16.1.2012 - kann am Dekanat der Juristischen Fakultät sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht nachgefragt werden; er ist auch in die Homepage der Juristischen Fakultät eingestellt.



k) Würzburger Besonderheit - seit 1998

Das Begleitstudium ist eine Besonderheit der Würzburger Juristenausbildung; es besteht seit 1998.


Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise finden Sie hier.