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Im Interview äußert er sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021". Als Sachverständiger des Bundestages im Normenkontrollverfahren gibt er seine Einschätzung zur Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes. Das Interview fand im Rahmen der Live-Berichterstattung zur Urteilsverkündung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts statt.
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