Die Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht ist zum 1. Februar 2026 als eines von vier neuen Mitgliedern des Wissenschaftsrates berufen worden. Das Gremium berät die Regierungen des Bundes und der Länder in allen Fragen zur Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und der Hochschulen. Dabei verfolgt es das Ziel, in Deutschland ein leistungsstarkes Wissenschaftssystem zu ermöglichen, das vielfältig miteinander vernetzt ist und in die Gesellschaft hineinwirkt. Den ganzen Artikel finden Sie hier.
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