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Juristische Fakultät

Nebenfach Privatrecht

Qualifikationsziele

1. Fachliche Qualifikation

Das Bachelor-Nebenfach Privatrecht dient der Ergänzung eines Hauptfaches außerhalb der Rechtswissenschaften. Der erworbene akademische Grad richtet sich nach dem Hauptfach. Die Studierenden nehmen im Bereich Privatrecht an den regulären Veranstaltungen der Juristischen Fakultät teil. Sie erhalten dadurch solide Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht sowie in den Bereichen des Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrechts. Zur Vertiefung ihrer Kenntnisse können die Studierenden weitere Veranstaltungen aus dem Arbeitsrecht, dem Europäischen und Internationalen Rechts- und Wirtschaftsverkehr sowie zu den Grundlagen des Rechts auswählen. Das Nebenfachstudium vermittelt den Studierenden somit methodische und inhaltliche Grundlagen der Rechtswissenschaften im Bereich des Privatrechts. In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben die Studierenden juristische Kompetenzen in ausgewählten Bereichen des Privatrechts, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen.

 

2. Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät, die erworbenen Kenntnisse sowie das erworbene Verständnis des Rechts befähigen die Absolventinnen und Absolventen des Nebenfachs dazu, ihr erlangtes Fachwissen im Bereich des Privatrechts auf juristische Sachverhalte anzuwenden. Sie können, auch zuvor unbekannte, juristische Problemstellungen selbstständig erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen lösen. Die Absolventinnen und Absolventen sind ebenfalls in der Lage, juristische Sachverhalte und Problemstellungen mündlich aufzubereiten und strukturiert darzustellen.

 

3. Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement

Die Absolventinnen und Absolventen können aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts kritisch reflektieren und deren Auswirkungen erfassen. Sie sind zudem in der Lage, im Bereich privatrechtlicher Fragestellungen begründet Position zu beziehen.

 

4. Persönlichkeitsentwicklung

Das Studium im Nebenfach Privatrecht fördert die Entwicklung von Diskussionsbereitschaft und die argumentative Auseinandersetzung mit Situationen und Sachverhalten. Die Studierenden entwickeln die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und zielorientierten Lernen und Arbeiten sowie dazu, Aufgaben stofflich und zeitlich zu strukturieren und zu lösen.