Die Universität Graz besetzt am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine
Professur für Recht und Digitalisierung
(10 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf 4 Jahre befristetes
Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01.10.2026)
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