Begleitstudium Europarecht
Das Begleitstudium soll interessierten Studierenden eine vertiefte Beschäftigung mit dem Europäischen Recht und die Erlangung eines entsprechenden Qualifikationsnachweises ermöglichen.
Es steht Studierenden der Rechtswissenschaft und der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Würzburg ab dem ersten Semester ihres Hauptstudiums offen.
Es ist ein Element des besonderen europäischen Profils der juristischen Fakultät der Universität Würzburg.
Auf den folgenden Unterseiten finden Sie umfassende Informationen zum Begleitstudium, insbesondere zur Sprechstunde, sowie das Formular zur Beantragung des Zeugnisses/ der Freischussverlängerung und eine Zusammenfassung von Fragen und Hinweisen.
Hier finden Sie den Instagramauftritt des Begleitstudiums
Informationen für Studierende im ersten Semester:
- Im Rahmen der Einführungswoche für Erstsemester wurde das Begleitstudium im WS 2022/23 wieder in Präsenz vorgestellt. Sie können sich jedoch die Aufzeichnung der zoom-Veranstaltung aus dem Vorjahr im zugehörigen (nicht aktuellen) wuecampus-Kursraum ansehen.
- Sie können sich bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn für das Begleitstudium einschreiben indem Sie den Antrag auf Doppelstudium eingescannt an studierendenkanzlei(at)uni-wuerzburg.de senden. Sie müssen dort neben Ihren persönlichen Daten nur angeben, dass Sie neben dem Studium der Rechtswissenschaften auch das Begleitstudium im Europarecht aufnehmen möchten.
- Im ersten Semester sind aufgrund fehlender Vorkenntnisse nur die Vorlesungen "Europäische Zivilrechtstradition" (Rechtsgeschichte II) und Rechtsphilosophie zu empfehlen.
- Für die Begleitstudiumsklausur in Rechtsgeschichte II können Sie sich bei Frau Löhr per Mail anmelden.
- Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist von der Anmeldung zu Klausuren für das Begleitstudium unabhängig, beachten Sie hierfür die Informationen des Prüfungsamts.
Weitere Details entnehmen Sie auch folgendem Informationsblatt: