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  • Drei Studierende tragen T-Shirts mit einem Aufdruck der Universität Würzburg.
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Juristische Fakultät

Fischer

Professor Dr. Thomas Fischer

Prof. Thomas Fischer studierte von 1976 bis 1979 Germanistik an der Goethe-Universität Frankfurt, von 1980 bis 1984 Rechtswissenschaft und Soziologie an der Universität Würzburg. 1986 promovierte er bei Prof. Ulrich Weber zum doctor iuris utriusque.

1988 trat Prof. Fischer in den bayerischen Justizdienst ein und arbeitete als Strafrichter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg. Von 1993 bis 1996 war er Richter am Landgericht und Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig und leitete dort die Schwurgerichtskammer. Ab 1996 leitete er als Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz das Referat für Strafverfahrensrecht. 1998 wurde er zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg, wo er bereits seit 1991 lehrte, ernannt.

Im Jahr 2000 wurde Prof. Fischer zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Seit 2008 ist er stellvertretender Vorsitzender des zweiten Strafsenats und Mitglied des Großen Senats für Strafsachen.  Daneben war er von 2003 bis 2005 als Ermittlungsrichter tätig. Von 2007 bis 2011 war er ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes.

In Fachkreisen ist Prof. Dr. Fischer durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt, insbesondere durch den seit 1999 (49. Auflage) von ihm verfassten Kommentar zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der NStZ sowie seit 1993 Mitautor am „Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung“.