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Intern
    Juristische Fakultät

    FAQs Privatrecht

    Studierende des Nebenfachs Privatrecht sind angehalten, mindestens zu Beginn ihres Studiums regelmäßig an einem Konversatorium teilzunehmen. Konversatorien sind vorlesungsbegleitende Veranstaltungen in Kleingruppen. Hier werden die Inhalte des in der Vorlesung vermittelten Unterrichtsstoffs intensiviert. Insbesondere werden die besondere Methodik der juristischen Fallbearbeitung sowie der für das Jurastudium charakteristische Gutachtenstil eingeübt. Diese Techniken sind unerlässlich, um u.a. die Klausuren der Grundkurse Bürgerliches Recht 1-3 erfolgreich absolvieren zu können.

    Für das erste zu besuchende Konversatorium (Konversatorium zum Grundkurs Bürgerliches Recht 1) besteht daher Anwesenheitspflicht. Eine Anwesenheitsliste, die Sie am Ende der jeweiligen Vorlesungszeit bitte bei dem Studienfachberater Herrn Leon Kircher im Dekanat der Juristischen Fakultät abgeben, können Sie hier  herunterladen.

    Zu allen Veranstaltungen Ihres Pflichtbereichs findet in jedem Semester eine Erfolgsüberprüfung statt. Sollte die dazugehörige Vorlesung in dem jeweiligen Semester nicht angeboten werden (s. Vorlesungsverzeichnis), findet eine sog. Nachprüfung zu Beginn des Semesters statt. Die Nachprüfung darf nur absolvieren, wer die Erfolgsüberprüfung nicht bestanden hat, sie ist nicht zur Notenverbesserung möglich!