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Intern
    Juristische Fakultät

    Fakultätsrat

    Fakultätsrat

    Die Zuständigkeit des Fakultätsrates umfasst die Wahl des Dekans, des Prodekans sowie des Studiendekans. Daneben beteiligt er sich an Berufungsverfahren und Promotionsverfahren. Im Rahmen der Sitzungen des Fakultätsrates geht es auch um die Erörterung der Studien- und Prüfungsordnungen, der Studienpläne, des Lehrangebots einschließlich der Vergabe von Lehraufträgen und Gastvorträgen. Er ist an Vorschlägen zur Bestellung von Honorarprofessoren und Bibliotheksangelegenheiten beteiligt. Er wählt die Frauenbeauftragte.

    Überdies übernimmt der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät die Aufgaben der Studienfachkommission, wie etwa die Erarbeitung von Vorschlägen zum Aufbau eines Studiengangs und zum Lehrexport/-import, beschließt Studienfachberichte, analysiert Ergebnisse von Studienfachevaluationen und erstellt Stellungnahmen zum Studienfachaudit.

    Mitglieder:

    Qua Amt

    • Prof. Dr. Christof Kerwer (Dekan)
    • Prof. Dr. Christoph Teichmann (Prodekan)
    • Prof. Dr. Frank Peter Schuster (Studiendekan und als solcher QM-Beauftragter)

     

    Vertreter der Professorinnen und Professoren

    • Prof. Dr. Anja Amend-Traut
    • Prof. Dr. Florian Bien
    • Prof. Dr. Ralf Brinktrine
    • Prof. Dr. Ralf P. Schenke
    • Prof. Dr. Stefanie Schmahl

     

    Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    • Rico Neidinger

     

    Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    • Judith Altenhöfer

     

    Vertreter der Studierenden

    • Leon Ringelmann
    • Adrian Eitschberger

     

    Frauenbeauftragte

    • Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger