Fakultätsrat
Fakultätsrat
Die Zuständigkeit des Fakultätsrates umfasst die Wahl des Dekans, des Prodekans sowie des Studiendekans. Daneben beteiligt er sich an Berufungsverfahren und Promotionsverfahren. Im Rahmen der Sitzungen des Fakultätsrates geht es auch um die Erörterung der Studien- und Prüfungsordnungen, der Studienpläne, des Lehrangebots einschließlich der Vergabe von Lehraufträgen und Gastvorträgen. Er ist an Vorschlägen zur Bestellung von Honorarprofessoren und Bibliotheksangelegenheiten beteiligt. Er wählt die Frauenbeauftragte.
Überdies übernimmt der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät die Aufgaben der Studienfachkommission, wie etwa die Erarbeitung von Vorschlägen zum Aufbau eines Studiengangs und zum Lehrexport/-import, beschließt Studienfachberichte, analysiert Ergebnisse von Studienfachevaluationen und erstellt Stellungnahmen zum Studienfachaudit.
Mitglieder:
Qua Amt
- Prof. Dr. Joachim Suerbaum (Dekan)
- Prof. Dr. Christof Kerwer (Prodekan)
- Prof. Dr. Wolfram Buchwitz (Studiendekan und als solcher QM-Beauftragter)
Vertreter der Professoren
- Prof. Dr. Anja Amend-Traut
- Prof. Dr. Christof Kerwer
- Prof. Dr. Ralf P. Schenke
- Prof. Dr. Stefanie Schmahl
- Prof. Dr. Ralf Brinktrine
- Prof. Dr. Christoph Teichmann
Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter
- Christian Lengl
- Maximilian Weinreich
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter
- Judith Altenhöfer
Vertreter der Studierenden
- Philo Holland
- Nora Matthiesen
Frauenbeauftragte
- Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger