Aktuelles
Anmeldungen in WueStudy
Wofür müssen Sie sich anmelden?
Zu Veranstaltungen der Juristischen Fakultät, die Sie im Vorlesungsverzeichnis sehen, müssen Sie sich grundsätzlich nicht anmelden. Etwas anderes gilt nur für die Konversatorien und natürlich, wenn der Dozent/die Dozentin ausdrücklich darum ersucht. Im Bereich des Nebenfachs Öffentliches Recht ist grundsätzlich nur eine Anmeldung für die "Ferienhausarbeit dür Anfänger" als Veranstaltung und für das "Seminar im Öffentlichen Recht" erforderlich. Dies dient der Organisation der Korrektur.
Veranstaltungsnummern beginnen immer mit "02..."
Ganz anders ist es im Bereich der Prüfungsanmeldungen. Hier MÜSSEN Sie sich zwingend anmelden, damit Ihre Prüfungsleistung verbucht werden kann.
Prüfungsnummern beginnen immer mit "3...".
Die Prüfungsanmeldung beim Grundkurs Öffentliches Recht II bleibt so lange offen, bis beide Teilleistungen (Klausur und Hausarbeit) erbracht worden sind.
Newsletter
Um aktuelle Informationen rund um Ihr Studienfach Öffentliches Recht (BA 60) oder Privatrecht (BA 60) zu erhalten, können Sie sich hier beim newsletter des Nebenfachs anmelden!
Daneben empfiehlt es sich auch für Studierende der Nebenfächer, den newsletter für das Hauptfach Rechtswissenschaft zu abonnieren.
BAfög
Herr Prof. Dr. Buchwitz ist seit dem 1.2.2019 BAföG-Beautragter der Juristischen Fakultät. Bei Fragen zum BAfög wenden Sie sich bitte an seinen Lehrstuhl.
Exportmodule
Die Juristische Fakultät exportiert auch Module in andere Studiengänge. Wenn Sie Fragen zur Modularisierung im Allgemeinen oder zu einzelnen exportierten Modulen haben, können Sie gern die Studienfachberatung kontaktieren.