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  • Vier Studierende sind auf dem Weg in den Hörsaal an der Uni Würzburg.
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Juristische Fakultät

Weltfrauentag - Starke Frauen aus Würzburg kämpfen seit über 100 Jahren für die Gleichberechtigung

08.03.2026

Zum Internationalen Frauentag am 8. März stellt Justitia ist weiblich die Pionierinnen der Rechtspflege aus Würzburg in den Fokus. Denn seit über 100 Jahren setzen sich mutige Frauen aus unserer Region für die Rechte und Gleichstellung der Geschlechter in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ein. Neben der ersten Anwältin und der ersten Professorin Deutschlands studierten bzw. promovierten noch weitere renommierte Juristinnen der Gegenwart an unserer Fakultät. Den ganzen Artikel finden Sie hier.

Maria Otto - die erste Anwältin Deutschlands. Bildrechte: Philipp Kester, Maria Otto, 17 cm x 12 cm, Münchner Stadtmuseum, Sammlung Fotografie, Archiv Kester

Maria Otto (1892 - 1977): Die erste Anwältin

Ihr Studium schloss sie 1916 in Würzburg mit der Note „gut“ ab. Da sie jedoch als Frau nicht zum Referendariat zugelassen wurde, blieb ihr das zweite Staatsexamen zunächst verwehrt. Sie durfte lediglich eine „informatorische Beschäftigung" bei Gerichten und in einer Kanzlei ableisten. An der Uni Würzburg wurde sie 1920 promoviert.

Mehrere Anträge auf Examenszulassung wurden zwischen 1918 und 1921 abgelehnt. Erst 1922 wurde sie ausnahmsweise zum Examen zugelassen – unter der Bedingung, bei Bestehen weder in der Justiz noch in der Verwaltung tätig zu werden.

Am 7.12.1922 wurde sie schließlich als erste Frau Deutschlands zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie praktizierte 50 Jahre lang als Spezialistin für Familienrecht in München. Maria Otto galt als unerschrockene Kämpferin, die sich selbst nicht in den Vordergrund spielte, aber durch „präzise juristische Argumentation“ glänzte.

Magdalene Schoch (1897 - 1987): Die erste Professorin

Sie studierte ab 1916 in Würzburg, oft als einzige Frau im Hörsaal. Ihr Doktorvater, Albrecht Mendelssohn Bartholdy, war eine prägende Figur für sie. Magdalene Schoch folgte ihm an die Universität Hamburg folgte und half ihm beim Aufbau des Instituts für Auswärtige Politik.

Schoch zeigte außerordentliche Zivilcourage:  So verweigerte sie den Hitlergruß, lehnte den Beitritt zur NSDAP ab und hielt Kontakt zu jüdischen Freunden. Den von ihr geleiteten Zonta-Club Hamburg ließ sie aus dem Vereinsregister streichen, um ihn geheim weiterzuführen und so die jüdischen Mitglieder vor dem Ausschluss zu bewahren.

1937 verließ sie Deutschland mittellos. In den USA stieg sie von einer schlecht bezahlten Forschungsassistentin in Harvard bis zur Abteilungsleiterin im US-Justizministerium auf. Nach dem Krieg lehnte sie das Angebot einer Professur in Hamburg ab und verblieb in den USA.

Angelika Nußberger (geb. 1963): Richterin am EGMR

Sie wurde 1993 mit einer Studie über das sowjetische Verfassungsrecht in der Übergangszeit in Würzburg promoviert. Von 2011 bis 2020 war sie Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und wurde dort 2017 zur Vizepräsidentin gewählt – als erste Deutsche in dieser Funktion. Zudem ist sie Vize-Präsidentin am Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina.

Im Jahr 2022 wurde sie als erste Frau zur Vorsitzenden der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gewählt. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Grundrechtsschutz sowie dem Einfluss des Völkerrechts auf Mittel- und Osteuropa. Für ihre Verdienste erhielt sie unter anderem den Schader-Preis und wurde in die französische Ehrenlegion aufgenommen.

Andrea Laube (geb. 1976): Richterin am BGH

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Würzburg trat sie im Jahr 2006 in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg ein. Sie war an verschiedenen Gerichten in Brandenburg tätig, bevor sie 2012 zur Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) ernannt wurde. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am OLG Brandenburg im Jahr 2019 wurde sie bereits zwei Jahre später, im September 2021, zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt. Dort ist sie Mitglied des V. Zivilsenats, der unter anderem für Grundstücks-, Nachbar- und Wohnungseigentumsrecht zuständig ist.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagierte sie sich als richterliche Gleichstellungsbeauftragte für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. Zudem gibt sie ihr Expertenwissen in Fachvorträgen weiter, etwa bei juristischen Fachforen zum Wohnungseigentumsrecht oder als Gastdozentin an Universitäten.

Warum feiern wir den internationalen Frauentag?

Der Internationale Frauentag macht seit dem 8.3.1911 weltweit auf Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam.

Eine der ersten Erfolge waren 1918 das heute in vielen Ländern umgesetzte Wahlrecht für Frauen. Noch immer macht der Weltfrauentag auf Missstände in der Gesellschaft aufmerksam, die es gerade aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu schließen gilt: Schutz vor Gewalt, Schließung von Entgeltlücken, soziale Gerechtigkeit sowie politische und wirtschaftliche Repräsentation.


Ein Beitrag von Justitia ist weiblich

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