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Faculty of Law

Schnuppervorlesung zum Schwerpunktbereich "Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung"

02/04/2019

Am Montag, den 4. Februar, bietet Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht, eine Vorlesung an, in der Studierende einen ersten Einblick in den neuen Schwerpunktbereich 3 erhalten. Dabei werden insbesondere das Internationale Zivilverfahrensrecht und das Internationale Privatrecht vorgestellt.

Schwerpunktbereich 3 (neu): IPR und Rechtsvergleichung

I. Vorlesungen

•     Internationales Privatrecht                            4 SWS (SoSe)
•     Intern. Zivilverfahrensrecht                           2 SWS (WS)
•     Internationales Erb- und Familienrecht        2 SWS (WS)
•     Rechtsvergleichung: Einführung                  2 SWS (SoSe)
•     Rechtsvergleichung: Vertiefung                   2 SWS (WS)
•     Plus Seminar und Examinatorium                je 2 SWS
•     Optional Vorbereitungsseminar für die Studienarbeit


II. Um was geht es?

Zwei Beispiele aus neuester Zeit:
1. Amazon verwendet in seinen AGB eine Rechtswahlklausel: Anwendbar ist luxemburgisches Recht. Ist das zulässig? Kann Amazon auch eine Gerichtsstandsvereinbarung mit der ausschließlichen Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte in seine AGB stellen?

2. Ein Syrer „verstößt“ seine syrische Ehefrau und lässt dies durch ein geistliches Gericht in Syrien protokollie- ren. Sind die Eheleute auch aus Sicht des deutschen Rechts geschieden? Erkennen wir Privatscheidungen an? Widerspricht die einseitige Möglichkeit für den Mann, nach islamischem Recht, die Ehefrau zu verstoßen, unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen?

•     IZVR: Welches Gericht ist zuständig? Werden ausländische Urteile in Zivilsachen im Inland anerkannt und vollstreckt?
•     IPR: Welches Recht ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar (Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht)?
•     Rechtsvergleichung: Wie haben sich die verschiedenen Privatrechtsordnungen entwickelt (teilweise aus gemeinsamen Wurzeln)? Wo sind Unterschiede zum deutschen Recht, wo Gemeinsamkeiten?


III. Vorteile

•     Interessante, zukunftsträchtige und praxisrelevante Themen
•     kleine Gruppen und individuelle Betreuung
•     Vertiefung in Kernbereichen des Zivilrechts
•     Deutsches Zivilrecht aus einer neuen Perspektive
•     Alle Vorlesungen werden jedes Jahr angeboten
•     Propädeutisches Seminar zur Vorbereitung auf die Studienarbeit möglich
•     Platz im Schwerpunkt garantiert.


Die Schnuppervorlesung zum IPR und IZVR findet am Montag, 04.02.2019, von 10-12 Uhr in HS 315 (Neue Universität) statt.


Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht
Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Domerschulstraße 16 (Alte Universität) – 97070 Würzburg – Tel.: 0931 31-82300 – L-IPR@jura.uni-wuerzburg.de

Download der Informationen zum Schwerpunktbereich 3: IPR und Rechtsvergleichung

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