Deutsch Intern
  • [Translate to Englisch:]
  • [Translate to Englisch:]
  • none
  • [Translate to Englisch:]
  • [Translate to Englisch:]
Faculty of Law

Qualifikationsziele

1. Fachliche Qualifikation

Der Studiengang enthält die bis zur und einschließlich der Zwischenprüfung zu absolvierenden Fächer aus dem Studium der Rechtswissenschaften (mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung) und vermittelt so ein systematisches juristisches Grundverständnis. Darüber hinaus enthält der Studiengang Pflichtfächer, die zum einen die Grundlagen des Europarechts umfassen und zum anderen die Inhalte der Grundlagenfächer aus dem Zwischenprüfungsbereich auf europarechtlicher Ebene spiegeln. Zudem können die Studierenden innerhalb des Wahlpflichtbereichs die europarechtlichen Veranstaltungen nach ihren persönlichen Interessen auswählen. Durch das Trainieren von Schlüsselqualifikationen entwickeln die Studierenden einen sicheren Umgang mit der Methodik der Fallbearbeitung und dem wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden erhalten somit eine grundlegende juristische Ausbildung, die gezielt und umfassend in europarechtlicher Hinsicht vertieft wird.

2. Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät, die erworbenen Kenntnisse sowie das erworbene Verständnis des Rechts befähigen die Absolventinnen und Absolventen des Bachelors dazu, ihr erlangtes Fachwissen im Bereich des europäischen Rechts auf juristische Sachverhalte anzuwenden. Sie können, auch zuvor unbekannte, juristische Problemstellungen selbstständig erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen lösen. Die Absolventinnen und Absolventen sind ebenfalls in der Lage, juristische Sachverhalte und Problemstellungen mündlich aufzubereiten und strukturiert darzustellen.

3. Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement

Die Absolventinnen und Absolventen können aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts kritisch reflektieren und deren Auswirkungen erfassen. Sie sind zudem in der Lage, zu Sachverhalten mit Bezug zum Europarecht begründet Position zu beziehen.

4. Persönlichkeitsentwicklung

Das Bachelorstudium fördert die Entwicklung von Diskussionsbereitschaft und die argumentative Auseinandersetzung mit Situationen und Sachverhalten. Die Studierenden entwickeln die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und zielorientierten Lernen und Arbeiten sowie dazu, Aufgaben stofflich und zeitlich zu strukturieren und zu lösen.