Zentrale Klausurenrückgabe
Die Zentrale Klausurrückgabe findet in der Regel für die Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung (BGB IIa, BGB IIb, ÖR I, ÖR II, SR I, SR II) und für die Zulassungsklausuren zu den Übungen (FamR, ErbR, PolR, KommR) statt.
Abweichungen und kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Die Noteneintragung für die Klausuren, die in einem Wintersemester geschrieben wurden, erfolgt meist Ende März / Anfang April. Die Noteneintragung für die Klausuren, die in einem Sommersemester geschrieben wurden, erfolgt meist Ende September / Anfang Oktober.
Die Abholung der Klausuren ist frühestens eine Woche nach Noteneintragung in der Studienberatung des Studiendekanats möglich.
Alternativ können Sie einen ausreichend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Umschlag mit einem ausdrücklichen Hinweis, welche Klausuren Sie aus welchem Semester wünschen, für die Klausurenübersendung in der Studienberatung zu Hd. Frau Dr. Braun einreichen oder per Post senden. Dann werden Sie Ihre Klausuren zeitnah per Post erhalten. Die Einreichung entsprechender Umschläge ist jederzeit innerhalb der zweijährigen Aufbewahrungsfrist der Klausuren möglich.
Für die Zwischenprüfungsklausuren wird es eine gesonderte Einsichtnahme geben, die konkreten Termine können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen!