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Faculty of Law

FAQ

Allgemeine Fragen

Die Bezeichnung des Studiengangs lautet „Europäisches Recht“. Der Abschluss erfolgt mit einem Bachelor of Law, LL.B. (Legum Europaearum Baccalaureus).

Der Umfang des LL.B. ist auf 7 Semester mit 210 ECTS ausgelegt.

Der Studiengang enthält die bis zur und einschließlich der Zwischenprüfung zu absolvierenden Fächer aus dem Studium der Rechtswissenschaften und vermittelt so ein systematisches juristisches Grundverständnis. Darüber hinaus enthält der Studiengang Pflichtfächer, die zum einen die Grundlagen des Europarechts umfassen und zum anderen die Inhalte der Grundlagenfächer aus dem Zwischenprüfungsbereich auf europarechtlicher Ebene spiegeln. Zudem kann in einem Wahlbereich aus vielen verschiedenen Bereichen eine europarechtliche Vertiefung verfolgt werden. Die Studierenden erhalten somit eine grundlegende juristische Ausbildung, die gezielt in europarechtlicher Hinsicht vertieft wird.

Den genauen Inhalt und Umfang des Studienfachs können Sie den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) bzw. der Studienfachbeschreibung (SFB) entnehmen, hier.

Aus Gründen der Vergleichbarkeit und Chancengleichheit werden alle Prüfungen der juristischen Fakulät mit der „klassischen“ juristischen Notenskala (Notenpunkte 0 - 18) bewertet. Verbucht werden die Noten im System dann mit der nationalen Notenskala (1,0 - 5,0). So sind die Leistungen auf internationaler Ebene vergleichbar.

Nein. Der LL.B. und das Staatsexamens-Studium sind als zwei voneinander unabhängige Studiengänge zu betrachten.

Ja, das ist möglich. Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Studienfächer.

Als zulassungsfreies Studienfach erfolgt die Immatrikulation selbstständig über WueStudy online. Der Start erfolgt immer zum Wintersemester. Wenn Sie bereits Vorleistungen erbracht haben, ist auch ein außerordentlicher Start zum Sommersemester möglich (weitergehende Information hier).

Falls Sie noch nicht oder nicht mehr an der JMU immatrikuliert sind, finden Sie alle Informationen zum Ablauf  hier.

Wenn Sie bereits im Studienfach Rechtswissenschaft (Staatsexamen) oder einem anderen Studienfach an der JMU immatrikuliert sind, dann können Sie ganz einfach einen Antrag auf Doppelstudium direkt in WueStudy stellen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

Ja, eine Einschreibung ist trotz fortgeschrittenem Studium der Rechtswissenschaft möglich. Sie können zu jeden Zeitpunkt entscheiden Ihr Studium als Doppelstudium fortzuführen oder komplett zu wechseln. Viele ihrer bisher erbrachten Leistungen können Sie in einem solchjen Fall anrechnenen lassen und so in das Studium Europäisches Recht "mitnehmen". Wenden Sie sich für eine weitergehende Beratung einfach an die Studienberatung des LL.B.

Nein, da es sich nicht um eine Zusatzleistung, sondern um einen eigenständigen Studiengang handelt, ermöglicht der erfolgreiche Abschluss des LL.B. keine Freischussverlängerung. Jedoch können Sie parallel weiterhin das Begleitstudium belegen, dass in seinem Umfang ein „Weniger“ zum LL.B. darstellt und so eine mögliche Freischussverlängerung erreichen.

Grundsätzlich besteht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG ein Grundanspruch auf Ausbildungsförderung für zumindest drei Jahre berufsbildender Ausbildung bis zum Erreichen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Wird ein Hochschulabschluss erreicht, lässt dieser unabhängig von der Dauer der Ausbildung den Grundanspruch auf Ausbildungsförderung entfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erreichte Abschluss nicht der Abschluss der Ausbildung ist, für die gefördert wird.

Eine Weiterförderung im Staatsexamensstudiengang nach Erwerb des LL.B. ist deshalb nicht mehr möglich.

Bei weitergehenden Fragen zu den BAföG-Leistungen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des LL.B bzw. an das Studierendenwerk Würzburg.

Ja. Der LL.B. und das Hauptstudium (Rechtswissenschaft) sind als voneinander unabhängige Studiengänge zu betrachten. Mithin wird der LL.B. als eigenständiger Abschluss anerkannt.

Die Regelstudienzeit ist für den LL.B. auf 7 Semester angesetzt. Nach § 13 IV ASPO gilt das Studium bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von zwei Semestern als erstmalig, bei Überschreitung eines weiteren Semesters als endgültig nicht bestanden.

Das Begleitstudium ist – anders als der Bachelor Europäisches Recht – kein eigenständiger Studiengang und muss parallel zum Hauptstudium belegt werden. Das Begleitstudium hat ähnlich wie der LL.B. einen europarechtlichen Schwerpunkt, weshalb sich einige Veranstaltungen und Kurse der Studiengänge überlappen. Allerdings hat das Begleitstudium mit 19 bzw. 21 SWS (entspricht in etwa 50 ECTS-Punkten) einen wesentlichen geringen Umfang als der Bachelor Europäisches Recht (210 ECTS-Punkten). Weitere Informationen sind auf der Homepage des Begleitstudiums (Begleitstudium Europarecht - Juristische Fakultät (uni-wuerzburg.de)) verfügbar.

Die Überschneidungen sind sehr groß. Zwar sind nciht alle Veranstaltungen des Begleitstudiums auch Inahlt des LLB., jedoch ist es möglich durch die Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereich im LL.B. auch das Begleitstudium im kompletten Umfang abzudecken, vgl. auch Frage 12. Wer also ein Doppelstudium anstrebt (also "Rechtswissenschaft" und "Europäisches Recht"), der kann auch gleichzeitig noch das Begleitstudium belegen, da dies "automatisch" abgedeckt ist.

Die Überschneidungsmöglichkeiten sind in der hier verlinkten Grafik dargestellt.

Der LL.B. beginnt regelmäßig nur zum Wintersemester. Eine Einschreibung ist also zu den "normalen" Fristen (hier) möglich. Die Einschreibung zum Studienfach kann selbst online bei WueStudy vollzogen werden. Dies gilt auch, wenn Sie sich zum Doppelstudium einschreiebn wollen, also parallel Rechtswisschaft (Staatsexamen) oder etwas anderes studieren.

Eine Einschreibung zum Sommersemester ist auch möglich, jedoch etwas komplizierter. Die Einschreibung ist nur möglich, wenn Sie bereits Leistungen in Höhe von min. 30 ECTS-Punkten erbracht haben und sich diese anrechnen lassen. Danach ist erst eine Einschreibung möglich, vgl. auch hier. Beachten Sie hier bitte die Fristen! Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienfachkoordination.

Prüfungen

Für die LL.B. Prüfungen ist eine fristgerechte Anmeldung bei WueStudy zwingend erforderlich. Wenn Sie neben dem Europäischen Recht (LL.B.) noch Rechtswissenschaft (Staatsexamen) studieren, dann sind ggfs. zwei Anmeldungen notwendig.

Eine Prüfungsanmeldung ist zwingend eigenständig über WueStudy vorzunehmen. Grundsätzlich richten sich die Fristen nach denen des StEx-Studiengangs um ein Doppelstudium zu erleichtern. Für etwaige Nachholprüfungen erfolgt die Anmeldefrist verkürzt zu Beginn des Semesters. Ohne Anmeldung kann eine Notenverbuchung nicht erfolgen, Nachmeldungen gibt es nicht.

Nein, eine Abmeldung ist nur innerhalb der Anmeldefrist möglich. Generell gibt es keine Krankmeldungen im Bachelor. Das Modul gilt bei Nichterschienen als nicht bestanden. Diese Leistung wird aber überschrieben, sobald Sie das Modul erfolgreich bestanden haben.

Nein, die Prüfungsversuche sind unbegrenzt bis Sie erstmalig eine Prüfung bestanden haben. Sie können also eine Prüfungsleistung bis zum ersten Bestehen beliebig oft ablegen.

Gesonderte Nachholtermine gibt es nur für Prüfungen, die im Pflichtbereich stattfinden, und zu denen im folgenden Semester keine Vorlesung angeboten wird. Dafür gilt die Anmeldungsfrist verkürzt zu Beginn des neuen Semesters. Dies wird regelmäßig nochmal über den Mail- erteiler und Webseite bekanntgegeben. Die Prüfer entscheiden selbst, zu welchem Zeitpunkt die Prüfungen im Semester dann stattfinden. Alle anderen Prüfungen werden zum Ende der Vorlesungszeit abgeprüft, in dem Semester, in dem sie auch gelesen wurden.

Selbstverständlich können Sie frei entscheiden, wann Sie welches Modul ablegen. Der Studienverlaufsplan dient nur zur Orientierung

Dabei handelt es sich um eine fachspezifische Schlüsselqualifikation (FSQ), die durch erfolgreiche Teilnahme an einem Konversatorium in den drei Rechtsgebieten erbracht wird. Am Ende des Semesters stellen die Dozentinnen und Dozenten der jeweiligen Konserve eine entsprechende Bescheinigung, die eine regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung am Konversatorium nachweisen soll.

Eine Anmeldung auf wuestudy ist für die Verbuchung der ECTS zwingend erforderlich!

Das entsprechende Formular

Wenn Sie bereits im StEx-Studiengang die großen Übungen erfolgreich abgelegt haben, kann Ihnen dies als Äquivalent angerechnet werden. Ansonsten können Sie jedes Konservatorium als Leistungsort nutzen.

Anrechenbarkeit

Die für den LL.B. erforderlichen Veranstaltungen und Prüfungsleistungen sind den fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Europäisches Recht mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) zu entnehmen. Soweit etwaige Prüfungsleistungen bereits in einem anderen Studienfach (z.B. Rechtswissenschaft) erfolgreich erbracht wurden und diese sich mit den Veranstaltungen aus den fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Europäisches Recht übereinstimmen, ist eine Anrechnung grundsätzlich möglich.

Zu beachten ist allerdings, dass nur eine erfolgreich abgelegte Prüfungsleistung für den LL.B. angerechnet werden kann. Die bloße Teilnahme genügt hierfür nicht.

Beispielweise ist die Vorlesung "Bezüge des Staatsrechts zum Europa- und Völkerrecht" zwar im Studienverlauf des Studienfachs Rechtswissenschaft (Staatsexamen) zu besuchen, eine Prüfung ist dafür aber nicht zu erbringen. Im Fall einer Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen für den LL.B. ist in diesem Fall eine Anrechnung also nicht möglich, die Prüfungsleistung müsste noch erbracht werden.

Generell gilt, dass eine pauschale Anrechnung nicht erfolgen kann. Der Inhalt des Kurses muss äquivalent zu dem jeweiligen Modul sein. Wenn beispielsweise eine Übungsklausur nach Einzelfallprüfung ein Modul schwerpunktmäßig abdeckt, kann dies als Äquivalent gewertet werden. Dafür läge aber die Nachweispflicht bei Ihnen, uns dann den Sachverhalt zukommen zu lassen. 

Erfahrungsgemäß hängt die Anrechnungsquote von der jeweiligen Universität ab, an der Sie ihre Prüfungsleistungen absolviert haben. An unserer Fakultät werden beispielsweise sehr viele Klausuren bis zum Staatsexamen verpflichtend geschrieben, die einzelne Teilbereiche explizit abprüfen. An anderen Fakultäten existieren bspw. nur Zwischenprüfungen und große Übungen – dort ist meist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Welche Veranstaltungen aus dem Schwerpunktstudium für den LL.B. anrechenbar sind, sind den fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Europäisches Recht mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) zu entnehmen.

Eine bestandene studienabschließende Klausur ist grundsätzlich als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss einer oder mehrerer LL.B.-Module geeignet. Inwiefern die studienabschließende Klausur die LL.B.-Module tatsächlich umfasst, ist allerdings von einer Einzelfallprüfung abhängig.

Beispielsweise ist bei einer studienabschließenden Klausur im Schwerpunktbereich 8 (Wettbewerb und Regulierung) eine Anrechenbarkeit der Veranstaltungen „Europäisches und deutsches Kartellrecht I“, „Europäisches und deutsches Kartellrecht II“ und „Europäisches und deutsches Regulierungsrecht I“ denkbar. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung muss allerdings die erbrachte Prüfungsleistung aus der studienabschließenden Klausur getrennt nach den jeweiligen LL.B.-Modulen betrachtet werden. So ist denkbar, dass die studienabschließende Klausur insgesamt bestanden wurde, jedoch nicht alle LL.B.-Module anrechenbar sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der kartellrechtliche Teil der studienabschließenden Klausur mit 7 Punkten bestanden wird, hingegen der regulierungsrechtliche Teil mit 3 Punkten bewertet wird. In einem solchen Fall muss für die Anrechenbarkeit eine erneute, gesonderte Prüfungsleistung im Modul „Europäisches und deutsches Regulierungsrecht I“ erbracht werden.

Dies ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings nur im Ausnahmefall tatsächlich gegeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Thematik des jeweiligen Pflichtbereichsmoduls den Schwerpunkt der erfolgreichen Übungsklausur bildet, was regelmäßig nicht der Fall ist.

Beispielsweise muss für eine nachträgliche Anrechenbarkeit des Grundkurses Bürgerliches Recht 1 nachgewiesen werden, dass im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht der inhaltliche Schwerpunkt einer Klausur im Bereich des BGB AT lag. 

Gleiches gilt etwa für den Grundkurs Öffentliches Recht 2: Grundrechte und der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht. Regelmäßig liegen die Schwerpunkte der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht im Kommunal-, Polizei- bzw. Baurecht und deshalb gerade nicht auf dem Grundkurs Öffentliches Recht 2: Grundrechte.

Generell gilt, dass eine pauschale Anrechnung nicht erfolgen kann. Der Inhalt des Kurses muss äquivalent zu dem jeweiligen Modul sein. Wenn beispielsweise eine Übungsklausur nach Einzelfallprüfung ein Modul schwerpunktmäßig abdeckt, kann dies als Äquivalent gewertet werden. Dafür läge aber die Nachweispflicht bei Ihnen, uns dann den Sachverhalt zukommen zu lassen. 

Erfahrungsgemäß hängt die Anrechnungsquote von der jeweiligen Universität ab, an der Sie ihre Prüfungsleistungen absolviert haben. An unserer Fakultät werden beispielsweise sehr viele Klausuren bis zum Staatsexamen verpflichtend geschrieben, die einzelne Teilbereiche explizit abprüfen. An anderen Fakultäten existieren bspw. nur Zwischenprüfungen und große Übungen – dort ist meist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Sofern ein Äquivalent für ein Modul des LL.B. besteht, kann eine Anrechnung grundsätzlich erfolgen. Dies setzt aber eine Einzelfallprüfung voraus. Die Umrechnung der ausländischen Notenskala erfolgt nach § 18 Abs. 5 ASPO.

Nein, aus Kapazitätsgründen erfolgt eine Anrechnung nur nach erfolgreicher Immatrikulation. Um schon vorher ein grobes Bild von einer Anrechnungsmöglichkeit zu erlangen, verweisen wir auf die fachspezifischen Bestimmungen und das zugehörige Modulhandbuch.

Der Antrag für Leistungen, die vor Studienstart erbracht wurden, muss innerhalb des ersten Studiensemesters eingereicht werden. Danach können solche Leistungen nicht mehr eingebracht werden.

Leistungen, die während eines Doppelstudiums erbracht wurden, können auch nach dem ersten Studiensemester angerechnet werden.

Praktika

Nein, ein europäischer Bezug ist nicht erforderlich. 

Im Rahmen des Studiums des Europäischen Rechts müssen Praktika im Umfang von insgesamt zwölf Wochen abgeleistet werden. Der Zeitraum von zwölf Wochen kann in bis zu drei Abschnitten bei einer oder mehreren Stellen aufgeteilt werden. Die Dauer eines einzelnen Praktikums soll vier, acht oder zwölf Wochen bzw. ein, zwei oder drei Monate betragen. Bitte beachten Sie, dass der LL.B. insgesamt 12 Wochen Praktikum fordert, für das Staatsexamen jedoch insgesamt 3 Monate (= 13 Wochen !) vorgeschrieben sind.
Diese praktische Studienzeit ist grundsätzlich entsprechend den Anforderungen des § 25 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 JAPO zu erbringen. Abweichungen hiervon (insbesondere, wenn die Betreuung nicht durch eine/n Volljuristin/en erfolgt) sind vorab dem Prüfungsausschuss über die Studienfachkoordinations-Stelle (also hierher) anzuzeigen und abzuklären.

Vor Antritt des Praktikums ist eine Anmeldung über WueStudy erforderlich. Zur Leistungsverbuchung müssen dann Praktikumsbescheinigung in Kopie sowie einen Praktikumsbericht (zwei bis vier Seiten) eingereicht werden. Das Original der Praktikumsbescheinigung ist zur Einsicht bei Abgabe der Unterlagen vorzuzeigen.
Eine Anmeldung zum Praktikum kann jederzeit erfolgen (WueStudy) und bedarf auch nicht einer weiteren Anmeldung bei mir oder einer sonstigen Stelle. Bitte aber vor Antritt des Praktikums anmelden.

Der Bericht bedarf keiner speziellen Formalitäten, soll jedoch in "normaler" Schriftgröße und sonstiger „normaler“ Formatierung erstellt werden. Der Praktikumsbericht ist an den Studienfachleiter Prof. Dr. Bien zu richten. Einzureichen ist er jedoch bei der Studienfachkoordinations-Stelle.

Nach Abschluss des Praktikums ist die originale Praktikumsbescheinigung vorzuzeigen und der Bericht abzugeben. Die Bescheinigung muss jedenfalls neben den persönlichen Angaben die Praktikumsstelle, den Betreuer (mit Unterschrift) und die Dauer des Praktikums enthalten. Eine Vorlage gibt es nicht, regelmäßig werden die Bescheinigungen auf dem Briefpapier der Praktikumsstelle ausgestellt.

Ja, diese müssen dann samt Bescheinigung und Praktikumsbericht mit dem Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen innerhalb des ersten Fachsemesters eingereicht werden.

Nein, Sie können auch beispielsweise drei Praktika im Zivilrecht absolvieren. Sofern Sie aber parallel zum Staatsexamen-Studiengang studieren, empfiehlt es sich, die dort geltenden Anforderungen an die Rechtsgebiete zu beachten.

Ja, dies ist möglich. In diesem Falle ist der Praktikumsbericht über den Workshop anzufertigen, der im Rahmen von Jura in der Praxis absolviert werden muss.

Bachelorthesis

Es besteht die Möglichkeit die Semianrarbeit aus dem Studienfach Rechtswissenschaft (Staatsexamen)  als Bachelor-Thesis anrechnen zu lassen, sofern diese ein europarechtliches Thema behandelt. Hierüber entscheidet im Einvernehmen mit dem Betreuer der Prüfungsausschuss.

Grundsätzlich kann in allen Schwerpunktbereichen eine Seminararbeit erbracht werden, die zugleich als Bachelor-Arbeit angerechnet wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das jeweilige Seminarthema einen europarechtlichen Schwerpunkt aufweist. Es empfiehlt sich deshalb bereits vor Beginn der Studienarbeit sich über die Anrechenbarkeit als Bachelorarbeit in Rücksprache mit der Studienberatung für den LL.B. abzustimmen.

Das Thema kann erst zu dem Zeitpunkt an den Prüfling zugeteilt werden, zu welchem dieser insgesamt im Studienfach Europäisches Recht mindestens 100 ECTS-Punkte erworben hat. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Zuteilung des Themas der Abschlussarbeit kann darüber hinaus durch den Betreuer bzw. die Betreuerin vom Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an bestimmten, für das jeweilige Thema einschlägigen Modulen bzw. Teilmodulen abhängig gemacht werden. 4Ohne den Nachweis kann das Thema dem Prüfling nicht zugeteilt werden.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt sechs Wochen.

Wenn Sie die erforderlichen 100 ECTS-Punkte erworben haben, können Sie beginnen Ihre Bachelor-Thesis zu schreiben. Empfohlen ist dabei folgendes Vorgehen:

  • Studierende, die Europäisches Recht (LL.B.) studieren, sollten sich zeitlich an den Seminaren des Studienfachs Rechtswissenschaft (Staatsexamen) orientieren (Janaur bzw. Juni). Gehen Sie hier rechtzeitig auf die jeweiligen Professoren/innen zu. Sie müssen dann einen Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-Thesis ausfüllen. Diesen erhalten Sie nach Rücksprache mit der Studienkoordinations-Stelle. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch dahin wenden.
  • Studierenden, die parallel noch Rechtswissenschaft (Staatsexamen) studieren, wird empfohlen einfach im Rahmen des Studiums Rechtswissenschaft die Seminararbeit abzulegen. Die dann abgeschlossene Lesitung kann dann angerechnet werden. Eine gesonderte Bachelorarbeit ist dann nicht notwendig.

Nicht möglich ist es eine Arbeit sowohl als Semianrarbeit im Studienfach Rechtswisschenschaft (Staatsexamen) als auch als Bachelor-Thesis im Studienfach Europäisches Recht (LL.B.) anzumelden.