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Juristische Fakultät

Aktuelles

Persönliche Terminvereinbarung in der Studienberatung:

Wenn möglich, ist der Publikumsverkehr zu reduzieren. Es wird empfohlen auf telefonische, postalische oder elektronische (z.B. E-Mail) Kommunikation zurückzugreifen. Dies betrifft insbesondere Sprechstunden, Einschreibungen, Antragstellungen, Abgabe von Arbeiten etc.

Ist ein persönliches Erscheinen dennoch erforderlich, kann dieses zur Vermeidung von Menschenansammlungen durch vorherige Terminvereinbarung erfolgen. Dabei sind die Termine so zu takten, dass es nicht zu Wartezeiten oder Menschenansammlungen kommt.