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Juristische Fakultät

Anrechnungsverfahren

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag ist bei der Studienberatung für das Nebenfach abzugeben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Antrag unbedingt eine Leistungsübersicht Ihrer zuvor erbrachten Studienleistungen mit.

Den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden, solange die betreffenden Leistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht an der JMU abgelegt sind (vgl. § 18 Abs. 4 ASPO 2015).