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Juristische Fakultät

Studiendekanat

Der Studiendekan der Juristischen Fakultät

Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur.

Herr Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur. wurde mit Wirkung zum 01.10.2022 zum neuen Studiendekan der Juristischen Fakultät gewählt. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die Tätigkeit des Studiendekanats der Juristischen Fakultät, insbesondere den aktuellen Lehrbericht, sowie Informationen rund um das Jura-Studium an der Universität Würzburg.
 


Sprechzeiten des Studiendekans:

Die Sprechstunde von Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur. Angelegenheiten in seiner Funktion als Studiendekan betreffend findet nach Vereinbarung am Lehrstuhl des Studiendekans statt. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

 

Sprechzeiten der Studienberatung:

Die Sprechzeiten der Studienberatung finden Sie hier.


Aufgaben des Studiendekans:

Die Aufgaben des Studiendekans oder der Studiendekanin sind in Art. 30 des Bayerischen Hochschulgesetzes (i.d.F. v. 23. Mai 2006) festgelegt:

Studiendekan, Studiendekanin

(1) 1 Der Fakultätsrat wählt aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakultät eine für Lehre und Studium beauftragte Person (Studiendekan oder Studiendekanin) für die Dauer von drei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. 2 Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder des Fakultätsrats. 3 Die Grundordnung kann die Wahl weiterer Studiendekane oder Studiendekaninnen vorsehen. 4 Ist die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert, wählt der Senat einen Studiendekan oder eine Studiendekanin; die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend.

(2) Der Studiendekan oder die Studiendekanin

  1. wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,

  2. ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,

  3. berichtet dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit,

  4. erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht),

  5. unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,

  6. soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.

(3) 1 Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der Lehre darzustellen; in ihm ist auch über den jeweiligen Stand der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Bereich der Lehre zu berichten. 2 Der Lehrbericht enthält für den Berichtszeitraum auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studiengängen durch die Studierenden, gegebenenfalls auch über externe Bewertungen.

(4) Die Hochschule ist verpflichtet, den Studiendekanen und Studiendekaninnen in angemessenem Umfang Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Evaluationskonzept der Juristischen Fakultät

Gemäß § 4 Abs. 2 der Evaluationsordnung der Universität vom 23.02.2018 hat der Fakultätsrat für die Juristische Fakultät folgendes Evaluationskonzept beschlossen:

 

§ 1 Arten von Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen werden zum Zwecke der Evaluation in folgende Kategorien eingeteilt:

1. Pflichtfach- und Grundlagenvorlesungen

2. Übungen für Fortgeschrittene

3. Schwerpunktvorlesungen

4. Seminare und Kolloquien

5. Konversatorien

6. Examenskurse und Vorbereitungskurse

7. Schlüsselqualifikationen, Fachsprachen und ausländisches Recht

§ 2 Art der Evaluation

Die Evaluation erfolgt auf Grundlage der Bewertungen der Studierenden. Die Befragung der Studierenden kann Online oder auf Papier durchgeführt werden. Für die verschiedenen Arten von Lehrveranstaltungen können unterschiedliche Fragebögen verwendet werden, die unter Beteiligung der Dozenten und der Fachschaft vom Studiendekan konzipiert werden.

§ 3 Häufigkeit der studentischen Evaluation

Jedes Semester werden Studierendenbefragungen zu den Lehrveranstaltungen Nr. 1, 2, 3, 6 durchgeführt. Im Sommersemester werden zusätzlich Befragungen zu Nr. 5, 7 durchgeführt. Auf Wunsch des Dozenten werden im Einzelfall auch Lehrveranstaltungen zu Nr. 4 oder weitere Veranstaltungen mit einbezogen; diese Ergebnisse fließen nicht in die Auswertung mit ein.

§ 4 Auswertung der Evaluation

Auf Grundlage der Befragungen der Studierenden werden jedes Semester folgende Ranglisten erstellt, die im Studiendekanat ausgewertet werden:

- eine personenbezogene Rangliste der Vorlesungsdozenten, bestehend aus Nr. 1, 2, 3, 6

- eine veranstaltungsbezogene Rangliste der Vorlesungen, bestehend aus Nr. 1, 2, 3, 6

- eine personenbezogene Rangliste der Konversatorienleiter, bestehend aus Nr. 5

§ 5 Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Die Auswertung der Evaluation fließt in nicht personenbezogener Form in den Lehrbericht mit ein.

Wenn sich aus der Auswertung dauerhafte Qualitätsdefizite ergeben, sucht der Studiendekan gem. § 4 Abs. 9 der Evaluationsordnung das Gespräch mit dem betreffenden Dozenten und vereinbart Maßnahmen zur Steigerung der Lehrqualität (z.B. hochschuldidaktische Fortbildungen, Coaching, Bereitstellung zusätzlicher Mittel).

§ 6 Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen erfolgt nur mit Zustimmung des Dozenten. Die Ranglisten werden unter den daran Beteiligten, die ihre Zustimmung erteilt haben, veröffentlicht. Zu den Lehrveranstaltungen Nr. 1, 3, 5 und 6, die von mindestens zwölf (bei Nr. 3: mindestens sieben) Studierenden bewertet worden sind, werden die jeweils drei Bestplatzierten mit ihrer Zustimmung in vier Siegertreppchen aufgenommen, die am schwarzen Brett veröffentlicht werden.