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Juristische Fakultät

Kolloquium 2016

Bildnachweise: Fachsprachen und ausländisches Recht / Christina Schmidt


Kolloquium am 11. Oktober 2016 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Programm Fachsprachen und ausländisches Recht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Mexikanischen-Juristenvereinigung e.V. und dem Institut für Internationale Rechtsbeziehungen der FernUniversität Hagen.

Das spanischsprachige Kolloquium behandelte Probleme des Investitionsschutzes und der Streitbeilegung zwischen Staat und Investor, wie sie sich im Rahmen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA (North American Free Trade Agreement) bzw. Tratado de Libre Comercio de Amércia del Norte (TLCAN) stellen. Konkret ging es um die Lösung von Streitigkeiten zwischen Investoren aus Kanada oder den USA und dem mexikanischen Staat nach den Bestimmungen des Kapitel XI des TLCAN, welches den Investoren die Möglichkeit eröffnet, Ansprüche aus der Verletzung von Normen des TLCAN gegenüber dem mexikanischen Staat vor ein Schiedsgericht zu bringen. Derartige Verletzungen können daraus resultieren, dass mexikanische Bürger oder Gruppen wie vor allem indigene Verbände den Schutz mexikanischer Gerichte gegen ein ausländisches Investitionsprojekt anrufen und diese es daraufhin unter Berufung auf Grundrechte der Kläger untersagen. An Hand zweier praktischer Fälle aus Mexiko sollten die dabei auftretenden rechtlichen Probleme unter verschiedenen Blickwinkeln in Impulsreferaten erörtert und anschließend diskutiert werden. Für deutsche Juristen war diese Diskussion von besonderem Interesse, da das geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) ähnliche Konfliktlösungs- mechanismen wie der TLCAN vorsieht.

9.15     Einschreibung

9.30     Eröffnung der Tagung und Begrüßung der Teilnehmer
Prof. Dr. Eckhard Pache, Dekan der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; RA Roberto Kugler, Vizepräsident der DMJV; Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe, Vorsitzender des Instituts für Internationale Rechtsbeziehungen der FernUniversität Hagen und Direktor der Abt. Recht der Iberoamerikanischen Staaten; Dr. Héctor Portillo Jiménez, Cónsul Adscrito de México, Frankfurt/Main

9.45     Vorstellung zweier praktischer Fälle zum Thema aus Mexiko
Studenten des Fachsprachenprogramms der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians- Universität Würzburg
Protección de las inversiones extranjeras vs protección del medio ambiente Kilian A. Brümmer
Inversión extranjera, energías renovables y derechos de los pueblos indígenas Michael Seidenspinner
Impulsreferate

10.10   El Arbitraje comercial internacional
Prof. Dr. Vicente Torre Delgadillo, Universidad Autónoma de San Luis Potosí und Gastdozent an der Universität Würzburg

10.40   El Derecho internacional de la inversión extranjera y el arbitraje de inversión
Dr. Laura Murguía-Goebel, Leiterin des Programms Fachsprachen und ausländisches Recht (für Französisch/ Spanisch) der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

11.15   Kaffeepause

11.40   La Protección de las inversiones bajo el CETA y el TTIP
Patricia Sarah Stöbener de Mora, LL.M., DIHK, Berlin

11.55   Problemas  en  el  arbitraje  internacional  entre  Estado,  empresas inversionistas y garantías individuales
Dr. Héctor Portillo Jiménez, Cónsul Adscrito de México, Frankfurt/Main

Diskussionsrunde

Bis ca. 13.15 (Ende der Veranstaltung für Gäste)

Am 11.10.2016 fand in HS IV das erste spanischsprachige Kolloquium des Programms „Fachsprachen und ausländisches Recht“ an der Juristischen Fakultät Würzburg statt. Zu Gast waren dabei unter anderem der Vize Konsul der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Dr. Héctor Portillo Jiménez, Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe, Vorsitzender des Instituts für Internationale Rechtsbeziehungen der Fernuniversität  Hagen, sowie Prof. Vicente Torre Delgadillo, Professor an der Autonomen Universität San Luis Potosí. Zur großen Freude des Fachsprachenprogramms zeigten auch zahlreich Studierende der Juristischen Fakultät bzw. JMU Interesse und nahmen am Kolloquium teil.

Das Kolloquium fand in enger Zusammenarbeit mit der deutsch-mexikanischen Juristenvereinigung statt. Seit dem Jahr 2010 besteht über das Programm „Fachsprachen und ausländisches Recht“ eine Kooperation zwischen der Juristischen Fakultät und der deutsch-mexikanischen Juristenvereinigung e.V. (DMJV). Ziel dieser langjährigen Zusammenarbeit ist die Zusammenführung von Studenten mit Juristen, Rechtsanwälten und Kanzleien beider Länder, zum Zwecke der Ermöglichung von Praktika, Teilnahme an Seminaren, Tagungen, und anderen akademischen und juristischen Veranstaltungen. So war das Konglomerat aus Vertretern der Praxis, Lehre und Studierenden bei den knapp 40 Teilnehmern des Kolloquiums bei den Vorträgen und Diskussionen sowie bei den Gesprächen während der Pause besonders erfreulich.

Das spanischsprachige Kolloquium behandelte die Probleme des Investionsschutzes und der Streitbeilegung zwischen Staat und ausländischen Investoren,  wie es sich im Rahmen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA stellt.  Dabei ging es konkret um die Frage der Lösung von Streitigkeiten zwischen amerikanischen und kanadischen Investoren und dem mexikanischen Staat. Denn die Investoren haben aufgrund des Kapitels  XI die Möglichkeit, die Streitigkeit gegen den mexikanischen Staat vor ein Schiedsgericht zu bringen.

Eröffnet wurde das Kolloquium durch den Dekan der Juristischen Fakultät, Dr. Eckehard Pache, sowie durch den Präsidenten des DMJV, RA Roberto Kugler sowie durch Dr. Héctor Portillo Jiménez, Vizekonsul der Vereinigten Mexikanischen Staaten, und durch Prof. Dr. Karl August von Sachsen Gessaphe, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Internationale Rechtsbeziehungen der Fernuniversität Hagen und Direktor der Abteilung "Recht der Iberoamerikanischen Staaten".

Der erste Beitrag des Kolloquiums bestand aus zwei eindrucksvollen Präsentationen zweier Studenten des Fachsprachenprogramms. Dabei stellten Kilian A. Brümmer und Michael Seidenspinner exemplarisch dar, in wie fern Investitionsschutzklagen in bedeuteten Werten wie Menschenrechte oder Umweltschutz eingreifen. Daraufhin folgte eine Präsentation des Gastdozenten Dr. Vicente Torre Delgadillo über die Schieds- gerichtsbarkeit im Internationalen Handel. Dabei ging es insbesondere um die Vereinbarung von Schiedsgerichtsklauseln bei internationalen Verträgen. Als letzter Beitrag vor der Pause erfolgte ein Beitrag durch die Leiterin des Fachsprachenprogramms für Französisch und Spanisch Dr. Laura Murguía-Goebel. Dieser Beitrag über die aktuellen Entwicklungen des Internationales Investitionsrecht und der Internationalen Investitions- schiedsgerichtsbarkeit zeigte sehr aufschlussreich, in wie fern das NAFTA-Abkommen, die mexikanische Justiz, Wirtschaft und Politik beeinflusst hat und welchen Problemen sich Mexiko durch dieses Abkommen stellen musste.

In gemütlicher Runde fand die kleine Unterbrechung mit Kaffee, Tee und selbstgemachten Gebäck statt. An dieser Stelle möchten wir uns sehr herzlich bei Prof. Hilgendorf und dem Juristen Alumi e.V. für die großzügige Spende bedanken, ohne die die Pause nicht hätte in dieser Form stattfinden können. Nach der Pause gab es einen Beitrag von Frau Patricia Stöbener de Mora, LL.M. bezüglich des Investitionsschutzes, so wie er in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehen ist. Dabei wurde auf die Unterschiede zwischen CETA und dem NAFTA-Abkommen eingegangen. Zu Letzt folgte ein Beitrag durch den Vizekonsul selbst. Ein munterer Beitrag bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, welche auch von internationalen Schiedsrichtern beachtet werden müssen, wenn ein Urteil gefällt wird. Dabei wurde bis ins kleinste Detail auf die Rechtsnatur der Menschenrechte eingegangen.

Den Abschluss machte eine anregende Diskussionsrunde, an der sich auch die Studenten beteiligten. Am darauf folgenden Tag lud der DMJV, in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht, zu einer Tagung ein. Thema dieser Tagung waren die rechtlichen Probleme der erneuerbaren Energien in Mexiko und Deutschland. Zu dieser Veranstaltung waren wiederum die Studenten und die Professoren eingeladen. Gastdozent Prof. Torre Delgadillo hielt einen Gastvortrag über das Recht der erneuerbaren Energien in Mexiko sowie der Geschäftsträger a.i., Botschaft von Mexiko, Dr. Rivera Becerra und der Leiter, Stiftung Umweltenergierecht Thorsten Müller. Am Nachmittag gab es dann eine kleine Diskussionsrunde mit einer kleinen Mahlzeit für alle.

Das Kolloquium über die internationale Schiedsgerichtbarkeit und dem damit verbundene Investorenschutz, bot den Teilnehmer einen interessanten Vorgeschmack bezüglich der Probleme, die bei Freihandelsabkommen, wie z.B. CETA oder TTIP, zu erwarten sind. Gerade die Brisanz und Aktualität dieser Problematiken sorgten bei den Studenten für ein großes Interesse. Gerade der Austausch mit dem DJMV ermöglichte es die Problematiken auf verschieden Art und Weisen darzustellen. Somit konnten alle Teilnehmer das Kolloquium mit neuen Erkenntnissen und Erfahrungen verlassen.