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  • Vier Studierende sind auf dem Weg in den Hörsaal an der Uni Würzburg.
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  • Leuchtende digitale Formen vor einem blauen Hintergrund.
Juristische Fakultät

Prüfungen und Prüfungsrecht

Eine fristgerechte Anmeldung zu den Modulprüfungen ist immer zwingend erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie im Doppelstudium Europäisches Recht (Bachelor) und Rechtswissenschaft (Staatsexamen) studieren. Dann müssen Sie sich ggfs. in beiden Studienfächern für eine Prüfung anmelden, also doppelt. Ohne fristgerechte Anmeldung können Sie nicht zur Prüfung antreten oder eine Leistung verbucht bekommen.

Zu den Modulen aus dem Pflichtbereich wird jedes Semester eine Prüfung angeboten:

  • In den Semestern, in denen die Vorlesung zum Modul gelesen wird, findet die Prüfung regelmäßig am Ende bzw. nach der Vorlesungszeit statt.
    Anmeldezeitraum: 16.11. - 15.12. bzw. 16.04. - 15.05.
  • In den Semestern, in denne die Vorlesung zum Modul nicht gelesen wird, findet die Prüfung regelmäßig zu Beginn bzw. vor der Vorlesungszeit statt (Nachprüfungen).
    Anmeldezeitraum: 16.09. - 30.09 bzw. 16.03. - 30.04.

Zu den Modulen aus dem Wahlpflichtbereich wird eine Prüfung regelmäßig nur in dem Semester der Vorlesung angeboten.
Anmeldezeitraum: 16.11. - 15.12. bzw. 16.04. - 15.05.

Bitte Beachten Sie, dass zu Hausarbeiten, Prüfungen der Fachsprachen, Praktika und Methodik der Fallbearbeitung andere Fristen gelten. Beachten Sie einfach die Möglichkeiten der Prüfungsanmeldung auf WueStudy!

Das Formular für die Module zur "Methodik der Fallbearbeitung" finden Sie hier. Weitere Details hierzu finden sich in unseren FAQs.

Studienfach- und prüfungsrelevante Aspekte

Der Nachteilsausgleich ist Ausdruck des in Art. 3 des Grundgesetzes verankerten Benachteiligungsverbotes. Er ist ein Instrument, um Menschen mit Behinderungen vor einer Benachteiligung zu schützen und Chancengleichheit zu gewährleisten. Durch eine Behinderung entstandene Nachteile sollen durch ausgleichende Unterstützungsleistungen kompensiert werden. Hierbei handelt es sich um situations- und einzelfallbezogene Maßnahmen, die vor allem den Studienzugang, die Studiendurchführung und die Prüfungsbedingungen betreffen. Die einzelfallbezogenen Maßnahmen sind keine Prüfungslerleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben unberührt.

Studierende haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form. Über den Antrag entscheidet zuständige Prüfungsausschuss auf Basis der vorgelegten Unterlagen.

Damit rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen getroffen werden können, beachten Sie bitte die geltenden Fristen und obligatorisch einzureichenden Nachweise.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich das Antragsformular und reichen Sie dieses zur Genehmigung durch den Prüfungsausschuss mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsamt ein. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zum Inhalt eines fachärztlichen Attests.

Alle Informationen zum Verfahren finden sie hier.

Fachspezifische Bestimmungen, Studienfachbeschreibung, Modulhandbücher und Prüfungsordnung finden Sie über die Seite des Prüfungsamtes, hier.