Prüfungsorganisation
Die Anmeldefristen im WiSe 25/26
Eine fristgerechte Anmeldung ist zwingend erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Staatsexamen-Studiengang bereits für die Prüfung angemeldet haben und beide Studiengänge belegen – Sie müssen sich dann doppelt anmelden. Ansonsten kann Ihre Leistung nicht für den LL.B. gewertet werden.
Noch ein wichtiger Hinweis
Das Modul Binnenmarktrecht heißt jetzt Europäisches Wirtschaftsrecht
zu den Prüfungen ohne Vorlesung:
Wintersemester 16.09.25 – 30.09.25
zu den Prüfungen mit Vorlesung:
Wintersemester 16.11.25 – 15.12.25
zu den Fachsprachen:
Wintersemester 1.10.25 – 31.03.26
zu den Hausarbeiten:
Wintersemester 1.10.25 – 31.10.25
zu "Methodik der Fallbearbeitung" und Praktika:
Wintersemester 1.10.25 – 31.03.26
Prüfungstermine




