Zertifikate
Freischussverlängernde Fachsprachenzertifikate (Englisch, Spanisch und Französisch) nach § 37 II 1 Nr. 3 lit. a JAPO
Für Studierende besteht in den Bereichen Englisch, Spanisch und Französisch die Möglichkeit ein freischussverlängerndes Zertifikat gemäß § 37 II 1 Nr. 3 lit. a JAPO zu erwerben. Dieses erlaubt es ErwerberInnen, sich auch noch im 9. Semester zur Teilnahme an der Ersten Juristischen Prüfung im Freiversuch anzumelden. Voraussetzung dafür ist die Erbringung von Leistungsnachweisen im Umfang von 16 SWS in einer der genannten Sprachen.
Für Studierende besteht in den Bereichen Englisch, Spanisch und Französisch die Möglichkeit ein freischussverlängerndes Zertifikat gemäß § 37 II 1 Nr. 3 lit. a JAPO zu erwerben. Dieses erlaubt es ErwerberInnen, sich auch noch im 9. Semester zur Teilnahme an der Ersten Juristischen Prüfung im Freiversuch anzumelden. Voraussetzung dafür ist die Erbringung von Leistungsnachweisen im Umfang von 16 SWS in einer der genannten Sprachen.
Zu beachten ist:
- Die Frist zur Ablegung des Freischusses kann nur entweder über das Europäische Begleitstudium ODER eines der drei Fachsprachenzertifikate (Englisch, Spanisch oder Französisch) ODER der Teilnahme an einem anerkannten Moot Court, also nur um maximal ein Semester verlängert werden.
- Der für die Examensanmeldung erforderliche Nachweis nach § 24 II JAPO über fachspezifische Fremdspachenkenntnisse im Umfang von 2 SWS kann NICHT zugleich in die Mindestanzahl von 16 SWS dieser Zertifikate aufgenommen werden. Eine Einflussnahme auf die auf dem Gesamtleistungsnachweis ausgewiesene Fachsprache ist technisch nicht möglich, da diese automatisiert festgelegt wird und weder geändert noch manuell angepasst werden kann.Bei einer Doppelverwertung wird daher üblicherweise die auf dem Gesamtleistungsnachweis ausgewiesene Fachsprache geschwärzt und stattdessen ein anderer Fremdsprachennachweis in Papierform, welcher durch das Fachsprachenbüro ausgestellt wird, beim Landesjustizprüfungsamt eingereicht.
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Im Ausland erworbene einschlägige Veranstaltungen können auf Antrag im Umfang von höchstens acht SWS anerkannt werden, wenn sie in Art, Umfang und Inhalten den Würzburger Veranstaltungen gleichwertig sind.
Spezielles zu den einzelnen Zertifikaten:
Auf den folgenden Seiten finden Sie genauere Informationen zu den einzelnen Zertifikaten bezüglich der Voraussetzungen, Wahl- und Pflichtveranstaltungen, Grundsätze, Antrag und Musterzertifikat.
- Freischussverlängerndes Zertifikat Englisch
- Freischussverlängerndes Zertifikat Spanisch
- Freischussverlängerndes Zerifikat Französisch
Weitere Zertifikate
Außerdem haben Studierende die Möglichkeit weitere Sprachzertifikate (ohne Freischussverlängerung) zu erwerben.



