Professur für Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht an der Universität Graz
29.04.2025Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine Professur für Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht (40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2026)
Die Professur vertritt alle Bereiche des österreichischen Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung seiner Einbindung in das europäische Privatrecht, sowie – wünschenswert – seiner Zusammenhänge mit anderen privatrechtlichen Fächern, der Rechtsvergleichung oder interdisziplinärer Forschung. Anstellungserfordernisse sind die Habilitation im österreichischen Bürgerlichen Recht oder eine gleich zu wertende Qualifikation sowie die hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre in den Bereichen Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht, Auslandserfahrung, Kompetenz zur Förderung von Nachwuchswissenschafter:innen sowie Kompetenz in der Einwerbung kompetitiver Drittmittel. Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming und Diversitätsmanagement.
Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl BV/2/98 ex 2024/25 bis 04. Juni 2025 einzureichen. Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und weitere Voraussetzungen finden Sie unter jobsprof.uni-graz.at.
Voraussichtlicher Termin für das Hearing ("Berufungsvorträge"): 27.-28.11.2025
Zum Download der offiziellen Stellenausschreibung auf Deutsch.
Zum Download der offiziellen Stellenausschreibung auf Englisch.




